1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Aufhebung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für Internatsschüler allgemein bildender Schulen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Aufhebung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für Internatsschüler allgemein bildender Schulen vom 21. Januar 2009 (SächsABl. S. 281)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Aufhebung der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für Internatsschüler allgemein bildender Schulen

Vom 21. Januar 2009

I.

Die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung einer Zuwendung für Internatsschüler allgemein bildender Schulen vom 11. Juli 2005 (SächsABl. S. 709), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628), wird aufgehoben.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.

Dresden, den 21. Januar 2009

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 6, S. 281
    Fsn-Nr.: 5572

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009