Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau
Vom 4. Mai 2009
Das als Anlage beigefügte Allgemeine Rundschreiben der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nr. 1/2009 vom 20. April 2009 mit dem Verzeichnis der zum 1. Januar 2009 gültigen, im Verkehrsblatt veröffentlichten Allgemeinen Rundschreiben (ARS) beziehungsweise Rundschreiben (RS) der Abteilung Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einschließlich der darin aufgeführten Technischen Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse wird hiermit für den Bereich der Bundesfern- und Staatsstraßen eingeführt.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung sollte auch bei den Kreisstraßen und bei den übrigen Straßen in kommunaler Baulast nach den gültigen Rundschreiben verfahren werden.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 22. August 2008 zur Einführung Technischer Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter und Erlasse für den Straßen- und Brückenbau wird hiermit aufgehoben.
Dresden, den 4. Mai 2009
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Hartmut Mangold
Staatssekretär