Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen
Vom 4. Juni 2004
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der Richtlinie des SMWA für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Gegenstand der Förderung:
Gegenstand der Förderung sind berufliche Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen, die sich an dem Bedarf auf dem regionalen Arbeitsmarkt orientieren und grundsätzlich mit einem anerkannten Abschluss, ausnahmsweise mit einem qualifizierten Zertifikat über die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten abschließen.
Die Dauer der Lehrgänge beträgt maximal ein Jahr. Während der Hälfte der Laufzeit der Projekte ist eine sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmer sicherzustellen. Die Lehrgänge bestehen aus einem theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil muss neben der Vermittlung der Fachkenntnisse der jeweiligen Berufsrichtung Sprachmodule in Deutsch enthalten, in denen aufbauend auf den Sprachkenntnissen der Teilnehmer fachspezifische Sprachkenntnisse vermittelt werden. Der Anteil des Praktikums soll mindestens zwei Monate betragen.
Förderziel:
Die Förderung zielt auf eine Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und von Personen mit besonderen Integrationsproblemen ab. Die Qualifizierungsprojekte sollen die Voraussetzungen schaffen, um Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen in den 1. Arbeitsmarkt einzugliedern.
Zielgruppe:
Arbeitslose Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen ohne Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein.
Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sollen für Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen Projektvorschläge eingereicht werden. Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht an Termine gebunden. Der formgebundene Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages bestätigt worden ist.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: (03 51) 49 10-49 30
Fax: (03 51) 49 10-10 15.
Bis zum 31. Oktober 2004 sind Anträge für Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler/-innen und Migranten/-innen einzureichen, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 30. Juni 2005 beginnen. Für später beginnende Projekte erfolgt eine erneute Bekanntmachung.
Vor Antragstellung beziehungsweise Einreichung von Projektvorschlägen wird gebeten, sich in dem genannten Internet-Portal über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und gegebenenfalls eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.
Auswahlverfahren:
Es wird aus den bis zum 31. Oktober 2004 eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur
- Orientierung der Projekte an den Anforderungen der Wirtschaft und vorrangig am Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes
- Angaben über die zu erwartende Integration der Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der Zielgruppe
Dresden, den 4. Juni 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Heinecke
Referatsleiter