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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung der Mustersatzung für die Sparkassen des Freistaates Sachsen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Aufhebung der Mustersatzung für die Sparkassen des Freistaates Sachsen vom 27. November 2000 (SächsABl. 2001 S. 16)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Aufhebung der Mustersatzung für die Sparkassen des Freistaates Sachsen

Vom 27. November 2000

Aufgrund des § 4 Abs. 2 des Sparkassengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsSparkG) vom 3. Mai 1999 (SächsGVBl. S. 190, 195) wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern folgende Verwaltungsvorschrift erlassen:

Der Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen: Mustersatzung für die Sparkassen des Freistaates Sachsen vom 14. März 1994 (SächsABl. S. 564), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 1999 (SächsABl. S. 1155), wird hiermit aufgehoben.

Dresden, den 27. November 2000

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 1, S. 16

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. Januar 2001

    Fassung gültig bis: 6. Januar 2001