1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 18.09.1998 bis 07.09.2000

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Zuordnung und Vergütung von Lehrkräften, die nicht dem BAT-O unterfallen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Zuordnung und Vergütung von Lehrkräften, die nicht dem BAT-O unterfallen vom 22. Mai 1992 (MBl. SMK S. 31), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 8. September 2000 (MBl. SMK S. 178) geändert worden ist

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Zuordnung und Vergütung von Lehrkräften, die nicht dem BAT-O unterfallen

Vom 22. Mai 1992

[zuletzt geändert durch VwV vom 18. September 1998 (MBl.SMK S. 292)]

1
Zuordnung

Die Zuordnung ist wie folgt vorzunehmen:

1.1
Gruppe 1:
 
Beschäftigte mit abgeschlossener pädagogischer Hochschulausbildung
1.2
Gruppe 2:
 
Beschäftigte mit Hochschulabschluss
1.3
Gruppe 3:
 
Beschäftigte mit Meisterprüfung im Handwerk, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft
 
Industriemeister
 
Absolventen von Fachschulen
 
vergleichbare Qualifikationen in Wirtschaft und Verwaltung
1.4
Gruppe 4:
 
Beschäftigte, für die 1.1 bis 1.3 nicht zutreffen
2
Einzelstundenvergütung
2.1
Für eine Unterrichtsstunde gelten folgende Vergütungssätze:
2.1.1
Gruppe 1:    19,75 DM
2.1.2
Gruppe 2:    16,60 DM
2.1.3
Gruppe 3:    13,40 DM
2.1.4
Gruppe 4:    10,05 DM
2.2
Für den fachtheoretischen Unterricht oder fachpraktischen Unterricht an beruflichen Schulen wird neben der Vergütung nach 2.1 ein Zuschlag von 5,90 DM je Unterrichtsstunde gewährt.
3
Monatsvergütung
3.1
Ist Monatsvergütung vereinbart, so errechnet sich die Höhe der Vergütung wie folgt:
 
Vergütungssatz * Zahl der Wochenstunden * 42 (Wochen)
12 (Monate)
 
Wird der Unterricht spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn aufgenommen und während des ganzen weiteren Schuljahres ununterbrochen erteilt, so wird die Monatsvergütung auch während der nächsten Sommerferien gezahlt.
3.2
Höhe der Monatsvergütung je Wochenstunde
3.2.1
Bei einem Vergütungssatz von 19,75 DM: 69,15 DM
3.2.2
Bei einem Vergütungssatz von 16,60 DM: 58,10 DM
3.2.3
Bei einem Vergütungssatz von 13,40 DM: 46,90 DM
3.2.4
Bei einem Vergütungssatz von 10,05 DM: 35,20 DM
3.3
Für den fachtheoretischen Unterricht oder fachpraktischen Unterricht an beruflichen Schulen wird neben der Vergütung nach 3.2 ein Zuschlag von 19,70 DM je Wochenstunde gewährt.
4
Ausnahmen

In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen hinsichtlich der Vergütungssätze gemäß 2 und 3 möglich, über die das Staatsministerium für Kultus entscheidet.

5
Anpassung

Die Vergütungssätze und die Monatsvergütung gemäß 2 und 3 ändern jeweils um den Prozentsatz um den sich die Bezüge für angestellte Lehrkräfte des Freistaates Sachsen ändern. Die Änderung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Bezüge für angestellte Lehrkräfte des Freistaates Sachsen ändern.

6
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 1991 in Kraft.

Nowak
Staatssekretär

Anlage 

Vergütungssätze

Vergütungssätze
Vergütung vom 1. Januar 1998 bis 31. August 1998 ab 1. September 1998
   vom 1. Januar 1998
bis 31. August 1998
(DM)
ab 1. September 1998
(DM)
 1. Einzelstundenvergütung
     gemäß Nr. 2.1 1)
         Gruppe 1:
         Gruppe 2:
         Gruppe 3:
         Gruppe 4:
32,86
27,67
22,27
16,72
33,44
28,16
22,66
17,02
 2. Monatsvergütung
     gemäß Nr. 3.21)
        Gruppe 1:
        Gruppe 2:
        Gruppe 3:
        Gruppe 4:
115,01
96,84
77,94
58,52
117,04
98,56
79,31
59,57
 3. Zuschlag
     gemäß Nr. 2.2 1)
9,82 9,99
 4. Zuschlag
     gemäß Nr. 3.3 1)
34,37 34,96
1)
der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Zuordnung und Vergütung von Lehrkräften, die nicht dem BAT-O unterfallen, vom 22. Mai 1992

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1992 Nr. 8, S. 31

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. September 1998

    Fassung gültig bis: 7. September 2000