Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst
Vom 14. Mai 1992
- 1.
- Die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 6. September 1991 (SächsABl. Nr. 34/1991 S. 9), geändert mit Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen vom 18. Februar 1992 (SächsABl. Nr. 7/1992 S. 248), wird wie folgt geändert:
- In Nummer 1 Abs. 2 wird die Aufzählung der Anwärtergruppen ergänzt um Vermessungsinspektoranwärter (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV), Kartographeninspektoranwärter (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV), Vermessungsreferendare (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 AnwSZV).
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1992 in Kraft.
Dresden, den 14. Mai 1992
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Heger
Stellvertretender Abteilungsleiter