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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Veröffentlichung der Neufassungen der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) Ausgabe 2000 und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Veröffentlichung der Neufassungen der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) Ausgabe 2000 und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vom 9. November 2000 (SächsABl. S. 921)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern
über die Veröffentlichung der Neufassungen der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) Ausgabe 2000 und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)

Vom 9. November 2000

Die Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) Ausgabe 2000 vom 17. August 2000 wurde als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 200 (Ausgabedatum: 24. Oktober 2000), die Neufassung der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) vom 25. Juli 2000 wurde als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 173 (Ausgabedatum: 13. September 2000) veröffentlicht. Die Neufassung der VOF und die Neufassung der Abschnitte 2 bis 4 der VOL/A sind erst mit In-Kraft-Treten der gemäß § 97 Abs. 6 und § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2546) erlassenen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV –) anzuwenden.

Dresden, den 9. November 2000

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
In Vertretung
Dr. Schleicher
Ministerialrat

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2000 Nr. 49, S. 921
    Fsn-Nr.: 56

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Dezember 2000

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007