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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 23. Oktober 2002 (SächsGVBl. S. 304)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 23. Oktober 2002

I.
Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung zur Abgrenzung der Geschäftsbereiche in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2002 (SächsGVBl. S. 225) wird wie folgt geändert:
Ziffer I wird wie folgt geändert: In Nummer 25 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 26 angefügt:
„26. Koordinierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Flutkatastrophe im August 2002 sowie der Organisation und Verteilung von Finanzhilfen.“
II.
In-Kraft-Treten
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 8. Oktober 2002 in Kraft.

Dresden, den 23. Oktober 2002

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2002 Nr. 12, S. 304

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Oktober 2002

    Fassung gültig bis: 18. Mai 2005