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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationsübergreifendes Wohnen

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationsübergreifendes Wohnen vom 25. Januar 2011 (SächsABl. S. 238)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generationsübergreifendes Wohnen
(Änderungsrichtlinie Mehrgenerationenwohnen)

Vom 25. Januar 2011

I.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Wohnraumanpassungen für generations-übergreifendes Wohnen (RL Mehrgenerationenwohnen) vom 16. März 2010 (SächsABl. S. 512) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer V Nr. 5 wird wie folgt gefasst:
 
„5.
Zinsen: vom 1. bis zum 10. Jahr 2,0 Prozent pro Jahr, ab dem 11. bis zum 20. Jahr 3,0 Prozent pro Jahr.“
2.
In Ziffer IX wird folgende Nummer 3 eingefügt:
 
„3.
Der in Ziffer V Nr. 5 festgelegt Zinssatz gilt für die Zuwendungsanträge, die nach dem 11. Februar 2011 gestellt wurden.“
 
Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 25. Januar 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 6, S. 238
    Fsn-Nr.: 554

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. Februar 2011

    Fassung gültig bis: 18. Juli 2013