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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Förderrichtlinie Aussteigerprogramm

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Förderrichtlinie Aussteigerprogramm vom 1. März 2011 (SächsABl. S. 507)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Förderrichtlinie Aussteigerprogramm

Vom 1. März 2011

I.

Ziffer V Nr. 2 der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung von Maßnahmen für das Landesprogramm zum „Begleiteten Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene“ (Förderrichtlinie Aussteigerprogramm – RL APro) vom 6. Oktober 2009 (SächsABl. S. 1796), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2400), wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 2 wird die Angabe „bis zu 75 Prozent“ durch die Angabe „bis zu 90 Prozent“ ersetzt.
2.
Satz 3 wird gestrichen.

II.
Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 1. März 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 14, S. 507
    Fsn-Nr.: 5580

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. April 2011