Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln zur Bereitstellung von zusätzlichen betriebsnahen Qualifizierungs- und betrieblichen Praktikumsplätzen für das Modellprojekt
„Weiterbildung von Absolventen zweijähriger Berufsfachschulen zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz/Handwerksordnung“
Vom 2. Januar 2006
[geändert durch Bek vom 8. Februar 2007 (SächsABl. S. 322)]
I.
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Teil 2. A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Projekten“ (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467, 873) als Modellprojekt die Weiterbildung von Absolventen zweijähriger Berufsfachschulen zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach
Berufsbildungsgesetz/
Handwerksordnung
(BBiG/HwO).
Interessenten sind aufgefordert, Projektvorschläge unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) einzureichen.
1. Ziel/zu erwartendes Ergebnis:
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- Erhöhung der beruflichen Handlungskompetenz und der Beschäftigungschancen nach der Ausbildung,
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- Befähigung der Absolventen zweijähriger Berufsfachschulen durch die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowie betriebspraktischer Erfahrungen, die Abschlussprüfung in einem Beruf nach BBiG/HwO zu bestehen,
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- Vorbereitung auf lebenslanges Lernen,
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- Modellhafte Umsetzung des neuen BBiG/HwO (Gestaltung von vollzeitschulischen Bildungsgängen mit der Möglichkeit der Kammerprüfung).
2. Zielgruppen/Begünstigte der Projekte:
Zielgruppe sind Personen bis 25 Jahre, die einen landesrechtlich geregelten Berufsabschluss (Berufeliste siehe Anlage) erlangt und ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben.
Die Teilnahme von Arbeitslosen mit entsprechenden Berufsabschlüssen ist zuzulassen, sofern kein Anspruch auf eine entsprechende Weiterbildung bei der Bundesagentur für Arbeit besteht. Eine Negativbescheinigung ist vorzulegen.
3. Kurzbeschreibung:
Durch den Erwerb eines Berufsabschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO wird die Verwertbarkeit der Ausbildung erhöht und die Möglichkeit zum Eintritt in Beschäftigung verbessert.
4. Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden Projekte im Freistaat Sachsen zur Bereitstellung und Besetzung von bis zu 2 000 zusätzlichen Praktikantenplätzen für das Modellprojekt „Weiterbildung von Absolventen zweijähriger Berufsfachschulen zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO“ zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowie betriebspraktischer Erfahrungen, die Absolventen von vollzeitschulischen, berufsqualifizierenden Bildungsgängen befähigen, die Abschlussprüfung in einem Beruf nach BBiG/HwO zu bestehen. Die Auswahl der Berufe erfolgt entsprechend der Berufeliste in der Anlage.
5. Zuschussfähigkeit:
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen.
Die Zuwendung erfolgt nachrangig zu gleichartiger nationaler Förderung. Die Nachrangigkeit ist dann gewährleistet, wenn die potentiellen Teilnehmer keine vergleichbaren Leistungen nach nationalem Recht, insbesondere dem Sozialgesetzbuch, in Anspruch nehmen können.
Die Maßnahme stellt keine Beihilfe dar.
6. Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger sind Bildungsträger, Betriebe und andere Einrichtungen, die Weiterbildungen von Absolventen zweijähriger Berufsfachschulen zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO durchführen (Veranstalter der Maßnahme).
7. Fördervolumen je Projekt:
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- Die Förderung erfolgt nach den Orientierungswerten bis zu 100 % der zuschussfähigen Ausgaben.
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- Es erfolgt eine Fahrtkostenerstattung zwischen Wohn- und Ausbildungsort in Höhe der nachgewiesenen Ausgaben, soweit keine Ansprüche nach SGB bestehen.
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- Prüfungs- und Einschreibegebühren sowie Sachkosten der Prüfung werden gefördert.
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- Die Durchführung der Projekte erfolgt in Vollzeit. Die Teilnehmer erhalten eine Aufwandsentschädigung von 5,00 EUR je Anwesenheitstag.
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- Während der Weiterbildung ist eine sozialpädagogische Betreuung vorgesehen. Diese ist erforderlich in einem Umfang von 30 bis maximal 35 Stunden je Teilnehmer und Jahr. Diese Leistung kann auch während des Betriebspraktikums erbracht werden. Bei längerer Dauer der Weiterbildung erhöht sich das erforderliche Stundenvolumen entsprechend.
8. Rahmenvorgaben:
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- Gefördert werden Einzelprojekte mit jeweils mindestens 10 Teilnehmern, in begründeten Ausnahmefällen 8 Teilnehmern. Jedes Projekt findet ausschließlich in einem Qualifizierungsberuf entsprechend der Berufeliste (siehe Anlage) statt.
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- Der Weiterbildungsinhalt ist die für den Ausbildungsberuf nach BBiG/HwO einschlägige Ausbildungsordnung mit Ausnahme der Inhalte des Lehrplans in dem nach Landesrecht erworbenen Beruf. Im Vordergrund steht der Erwerb der beruflichen Handlungskompetenz im realen Betriebsprozess und die Prüfungsvorbereitung.
Wenn sich der Träger/Zuwendungsempfänger bei der Durchführung der Ausbildung Kooperationspartner bedient, so hat die Auswahl dieser in einem offenen, transparenten und bedingungsfreien Verfahren zu erfolgen. Der Träger/Zuwendungsempfänger und seine Kooperationspartner haben die Bestätigung der nach
Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung zuständigen Stelle über die Ausbildungseignung vorzuweisen.
Die Weiterbildung von Absolventen zweijähriger Berufsfachschulen zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf nach
BBiG/HwO wird in den Berufen durchgeführt, bei denen eine Anrechnung der beruflichen Erstausbildung auf den zu qualifizierenden Beruf möglich ist.
Die Weiterbildung wird in folgende Bestandteile gegliedert:
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- 8 Wochen theoretische Anpassungsausbildung beim Bildungsträger
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- 8 Wochen praktische Ausbildung beim Bildungsträger
- –
- 2 Wochen Prüfungsvorbereitung beim Bildungsträger
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- 26 Wochen begleitetes Praktikum in vom Bildungsträger bereitzustellenden Praktikumsunternehmen.
Die Weiterbildung dauert je nach angestrebtem Berufsabschluss ein oder eineinhalb Jahre. Bei eineinhalbjährigen Maßnahmen (in 3,5-jährigen Ausbildungsberufen mit gestreckter Abschlussprüfung) sind die jeweiligen Bildungsabschnitte jeweils anteilig zu erweitern. Der Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme ist so zu legen, dass die Abschlussprüfung vor der zuständigen Stelle nach
BBiG das Ende der Weiterbildungsmaßnahme darstellt. Frei werdende Plätze können bis 45 Tage nach Maßnahmebeginn nachbesetzt werden.
Die Weiterbildung endet mit der Abschlussprüfung zum nächstmöglichen Prüfungstermin vor der nach
BBiG zuständigen Stelle. Die Anmeldung für die Winterprüfung hat bis zum 1. Juli des Jahres, für die Sommerprüfung bis zum 1. Dezember des Vorjahres der Prüfungsabnahme zu erfolgen. Voraussetzung für die Zulassung der Teilnehmer nach § 43 Abs. 2
BBiG beziehungsweise § 36 Abs. 2 HwO ist unter anderem eine mindestens 90%ige Teilnahme an der Weiterbildung, insbesondere auch eine 90%ige Teilnahme am Betriebspraktikum. Der Teilnehmer hat regelmäßig einen Ausbildungsnachweis entsprechend § 43 Abs. 1 Ziffer 2
BBiG beziehungsweise § 36 Abs. 1 Ziffer 2 HwO zu führen.
Bei Abbruch der Ausbildung durch einzelne Teilnehmer endet die Förderung für diese spätestens zum Ende des Monats, in welchem der Teilnehmer die Ausbildung abgebrochen hat. Der bis dahin gezahlte Teilbetrag der Förderung wird taggenau beim Träger abgerechnet.
Die Zuwendung wird in drei Teilbeträgen ausgezahlt. Der erste Teilbetrag wird in der Regel zu Weiterbildungsbeginn ausgezahlt.
Die Projekte enden spätestens am 30. September 2008. Die Abrechnung zur Verwendungsnachweisführung ist der SAB vollständig bis spätestens 31. Oktober 2008 zu übergeben.
9. Projektvorschläge:
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- Die Projektvorschläge sind an das Consultbüro zu richten.
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- Bei einer Befürwortung durch die Kammern gilt die Priorität als erteilt.
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- Die Projektvorschläge bestehen aus einer Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan unter Beachtung der vorgegebenen Ausgabenpositionen und der Förderbedingungen.
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- Das Curriculum für die Maßnahme ist vom Träger bereitzustellen und Bestandteil seines Projektvorschlages.
- –
- Die Einreichung von Projektvorschlägen ist nicht an Stichtage gebunden.
10. Auswahlverfahren:
Wesentliche fachliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:
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- Selbstdarstellung des Trägers (personelle, räumliche und technische Ausstattung, Qualitätssicherungssystem/-konzept, Erfahrungen im Kooperations- und Bildungsmanagement),
- –
- Bestätigung der Ausbildereignung nach § 28 ff. BBiG beziehungsweise § 21 ff. HwO durch die zuständige Stelle,
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- Erfahrungen des Trägers bei der Durchführung ähnlicher Projekte (Inhalte, Teilnehmerstruktur, Teilnehmeranzahl, Finanzvolumen, Referenzen),
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- Sicherung der engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Kammern, der Bundesagentur für Arbeit, den ARGEn und optierenden Kommunen,
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- konkrete Projektbeschreibung, insbesondere mit den notwendigen Angaben, wie den Zielen und Bedingungen dieser Bekanntmachung entsprochen wird,
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- Finanzierungsplan und effizienter Mitteleinsatz.
Es sind nur Berufe der Berufeliste (siehe Anlage) zulässig. Die örtlich zuständige Kammer muss dem Projektvorschlag/Projektantrag im Rahmen der Stellungnahme als Fachstelle zustimmen. Die Berufeliste (siehe Anlage) ist mit den Kammern abgestimmt. Daher kann im Regelfall unterstellt werden, dass die Teilnehmer zur Prüfung nach § 43 Abs. 2 Satz 1 BBiG zugelassen werden.
11. Antragsverfahren:
Der verbindliche Antrag ist durch den Veranstalter über die nach
BBiG zuständige Fachstelle beim Consultbüro, das die Angaben des Antragstellers prüft und den Inhalt der Maßnahme bewertet, grundsätzlich mindestens acht Wochen vor Maßnahmebeginn einzureichen. Gleichzeitig ist die Antragstellung auf elektronischem Wege über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank
Europäischer Sozialfonds
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: (03 51) 49 10 49 30
Fax: (03 51) 49 10 10 15
vorzunehmen.
Der Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages durch die Kammern bestätigt worden ist. Die Auswahl geeigneter Teilnehmer sowie die Organisation und Koordinierung der Bewerberauswahlverfahren obliegt dem Träger/Zuwendungsempfänger.
Die Arbeitsagenturen, die ARGEn und optierenden Kommunen können dem Träger/Zuwendungsempfänger ebenfalls Teilnehmer zuweisen. Die Träger/Zuwendungsempfänger sichern die Begleitung der Maßnahme entsprechend des Monitoring – Systems und nehmen insbesondere am ESF – Stammblattverfahren teil.
Informationen dazu sind abrufbar im Internet-Portal unter www.esf-in-sachsen.de und bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank. Das Internetportal verweist außerdem auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben und Art der einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger).
Dem Antrag ist als Anlage der Vertrag über die Weiterbildung zwischen dem Weiterzubildenden und dem Bildungsträger sowie eine Zustimmungserklärung beziehungsweise Vereinbarung mit dem Praktikumsunternehmen beizufügen.
II.
Mit dieser Bekanntmachung verliert die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 12. Dezember 2005 (SächsABl. S. 1283) ihre Gültigkeit.
Dresden, den 2. Januar 2006
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Ihle
Referatsleiterin
Voigt
Referatsleiter
Anlage
Berufeliste
Liste landesrechtlich geregelter Ausbildungsberufe zur Qualifizierung nach entsprechenden Ausbildungsordnungen nach BBiG/HwO
Landesrechtlich geregelter Beruf | Qualifizierungsberuf |
---|---|
Landesrechtlich geregelter Beruf | Qualifizierungsberuf |
Elektrotechnische/r Assistent/in | Elektroniker/in FR Energie- und Gebäudetechnik,
Elektroniker/in FR Informations- und Telekommunikationstechnik, Elektroniker/in für Betriebstechnik |
Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Automatisierungs- und Computertechnik | Elektroniker/in für Automatisierungstechnik |
Staatlich geprüfte/r technische/r Assistent/in für Informatik (Schwerpunkt Automatisierungstechnik) | Elektroniker/in für Automatisierungstechnik |
Staatlich geprüfte/r chemisch-technische/r Assistent/in | Chemielaborant/in |
Staatlich geprüfte/r technische/r Assistent/in für chemische und biologische Laboratorien | Biologielaborant/in |
Staatlich geprüfte/r umweltschutztechnische/r Assistent/in | Fachkraft für Abwassertechnik,
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik |
Staatlich geprüfte/r internationale/r Touristikassistent/in | Reiseverkehrskaufmann/kauffrau |
Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Wirtschaftsinformatik | IT-Systemkaufmann/kauffrau |
Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Softwaretechnologie | Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung |
Staatlich geprüfte/r technische/r Assistent/in für Informatik (Schwerpunkt Netzwerktechnik) | Fachinformatiker/in FR Systemintegration |
Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in | Fremdsprachenkorrespondent/in IHK
(Fortbildungsprüfung) |
Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in
(Fachrichtung Informationsverarbeitung) |
Büroberufe |
Staatlich geprüfte/r Wirtschaftsassistent/in
(Fachrichtung Fremdsprachen) |
Fremdsprachenkorrespondent/in IHK
(Fortbildungsprüfung) |
Staatlich geprüfte/r gestaltungstechnische/r Assistent/in
(Schwerpunkt Grafik) |
Mediengestalter/in Digital- und Printmedien,
FR Mediendesign |
Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe | Hotelkaufmann/kauffrau |
Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Hotelmanagement | Hotelkaufmann/kauffrau |