Änderung der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung der Kur- und Erholungsorte im Freistaat Sachsen vom 2. März 2012 (SächsABl. S. 291, 294)
Bestandteil der Vorschrift Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verwaltungsvorschriften zur Anpassung an das Sächsische Standortegesetz (SächsStOG)