Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Kostenpauschale für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 6 Abs. 2 Satz 4
SächsAbgG sowie der Pauschale nach § 8 Abs. 3 Satz 2
SächsAbgG
Vom 17. Februar 2012
Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale beträgt ab 1. April 2012 beim HauptwohnsitzamSitz des Landtages 2 039,13EUR und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresden) vom Sitz des Landtages
lfd. Buchst. | Entfernung | Betrag |
---|---|---|
a) | bis 50 km | 2 521,49 EUR, |
b) | 51 bis 100 km | 2 740,76 EUR, |
c) | über 100 km | 2 960,02 EUR. |
Die zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale für die Wahrnehmung der Stellvertretung beträgt ab 1. April 2012 beim Hauptwohnsitzam Sitz des Landtages 32,89 EUR und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresden) vom Sitz des Landtages
lfd. Buchst. | Entfernung | Betrag |
---|---|---|
a) | bis 50 km | 49,33 EUR, |
b) | 51 bis 100 km | 65,77 EUR, |
c) | über 100 km | 82,22 EUR. |
Dresden, den 17. Februar 2012
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler