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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Neufassung des gemeinsamen Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus (KHV)-Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben (KHV-Programm)

Vollzitat: Berichtigung der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Neufassung des gemeinsamen Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus (KHV)-Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben (KHV-Programm) vom 10. Februar 2012 (SächsABl. S. 424)

Berichtigung der Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
über die Neufassung des gemeinsamen Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus (KHV)-Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben (KHV-Programm)

Vom 10. Februar 2012

Die Neufassung des gemeinsamen Programms des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Prophylaxe und Bekämpfung der Koi-Herpesvirus (KHV)-Infektion in sächsischen Fischhaltungsbetrieben (KHV-Programm) vom 24. November 2011 (SächsABl. 2012 S. 168) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer 7 wird die Angabe „17. November 2009“ durch die Angabe „4. März 2011 (SächsABl. S. 606)“ ersetzt.

Dresden, den 10. Februar 2012

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales und Verbraucherschutz
Dr. Koch
Abteilungsleiter

Sächsische Tierseuchenkasse
Gelfert
Vorsitzender des Verwaltungsrates
für Umwelt und Landwirtschaft

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 13, S. 424
    Fsn-Nr.: 634

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2012

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2013