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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der VwV Nukleare Vorkommnisse aufgrund des Sächsischen Standortegesetzes

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der VwV Nukleare Vorkommnisse aufgrund des Sächsischen Standortegesetzes vom 17. April 2012 (SächsABl. S. 563)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
und des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Änderung der VwV Nukleare Vorkommnisse aufgrund des Sächsischen Standortegesetzes

Vom 17. April 2012

I.

Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung bei Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen (VwV Nukleare Vorkommnisse) vom 29. September 2008 (SächsABl. S. 1501), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer IV Satz 2 Nr. 6 wird wie folgt geändert:
Das Wort „Landesdirektionen“ wird durch die Wörter „Landesdirektion Sachsen“ ersetzt.
2.
Ziffer V Nr. 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Vorschriften des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) über die sachliche und örtliche Zuständigkeit bleiben unberührt.“
3.
Ziffer V Nr. 3 Satz 2 wird wie folgt geändert:
Das Wort „Strahlenschutzbehörde“ wird durch die Angabe „in Nummer 4 Buchst. a genannten Behörden“ ersetzt.
4.
Ziffer V Nr. 4 Buchst. a wird wie folgt geändert:
 
a)
In Doppelbuchstabe aa ist die Angabe „Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2008 (BGBl. I S. 1793) geändert worden ist“ durch die Angabe „Artikel 4 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178, 2198) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,“ zu ersetzen.
 
b)
Doppelbuchstabe bb wird wie folgt gefasst:
„Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Strahlenschutzbehörde im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift) ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsminis-teriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Zuständigkeiten zum Vollzug atom- und strahlenschutzrechtlicher Vorschriften (Zuständig-keitsverordnung Atom- und Strahlenschutzrecht – AtStrZuVO) vom 17. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 173), die zuletzt durch Verordnung vom 25. Februar 2010 (SächsGVBl. S. 104) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, zuständig für den Vollzug der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 7 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 249), in der jeweils geltenden Fassung.“
5.
Ziffer V Nr. 5 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Der Polizeivollzugsdienst trifft die unaufschiebbaren Feststellungen und Maßnahmen des Ersten Angriffs zur Aufklärung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit gemäß § 163 der Strafprozessordnung (StPO) und gemäß § 53 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).“
6.
Ziffer VII Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„Näheres regelt die Stabsdienstordnung für den Verwaltungsstab des Freistaates Sachsen beim Sächsischen Staatsministerium des Innern (Stabsdienstordnung VwS) vom 7. Februar 2007 (nicht veröffentlicht), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648).“

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 17. April 2012

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 19, S. 563
    Fsn-Nr.: 34

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. Mai 2012