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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) vom 19. April 2012 (SächsABl. S. 569)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO)

Az.: 24-H1007-58/1-15336

Vom 19. April 2012

A.

Die Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV-SäHO) vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr. S. S 225), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 22. Dezember 2011 (SächsABl. 2012 S. 49), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 19. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1702), mit Wirkung vom 1. Januar 2012, werden wie folgt geändert:

I.
In Nummer 2 VwV zu § 13 SäHO wird die Angabe „(Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushaltssystematik des Freistaates Sachsen – Sächsischer Gruppierungsplan [SäGPl] vom 18. Februar 2005 [SächsABl. S. 232])“ gestrichen.
II.
In Nummer 3.2 VwV zu § 16 SäHO werden die Wörter „zustimmungsbedürftiger völkerrechtlicher Verträge“ durch die Wörter „von Staatsverträgen“ ersetzt.
III.
VwV zu § 34 SäHO wird wie folgt geändert:
 
1.
In Nummer 2.2.1 Satz 2 wird die Angabe „bei der Gruppe 634“ gestrichen und nach dem Wort „Zuführungen“ die Wörter „und Erstattungen“ eingefügt.
 
2.
In Nummer 2.2.3 Satz 2 wird die Angabe „bei der Gruppe 634“ gestrichen und nach dem Wort „Zuführungen“ die Wörter „und Erstattungen“ eingefügt.
IV.
In Nummer 4.3 VwV zu § 38 SäHO werden die Wörter „und bedürfen stets der Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen, soweit nicht darauf verzichtet wird“ gestrichen.
V.
In Nummer 1 VwV zu § 50 SäHO wird die Angabe „(Sächsische Versetzung/AbordnungNachwVwV – SäVANVwV) vom 28. September 2004 (SächsABl. S. 1119)“ durch die Angabe „(Sächsische Versetzung/Abordnung/ZuweisungNachwVwV – SäVAZVwV) vom 10. Februar 2011 (SächsABl. S. 363)“ ersetzt.
VI.
In Nummer 1 VwV zu § 113 SäHO wird die Angabe „(356 .. beziehungsweise 916 ..)“ gestrichen.

B.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 19. April 2012

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2012 Nr. 19, S. 569
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 11. Mai 2012