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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung pauschaler Fördermittel zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung pauschaler Fördermittel zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen vom 27. Juni 2001 (SächsABl. S. 805)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung pauschaler Fördermittel zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen

Vom 27. Juni 2001

I.

Nummer 8 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Gewährung pauschaler Fördermittel zur Sanierung und Modernisierung von Kindertageseinrichtungen vom 25. April 2001 (SächsABl. S. 594) wird folgender Satz angefügt:

„Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie über Zuwendungen zu den Baukosten für Kindertageseinrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe vom 10. Juni 1997 (SächsABl. SDr. S. S353) gilt darüber hinaus für Maßnahmen, die aus Sonderprogrammen finanziert werden, insbesondere für Vorhaben auf der Grundlage von europäischen Förderprogrammen und Gemeinschaftsinitiativen.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. April 2001 in Kraft.

Dresden, den 27. Juni 2001

Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
Dr. Hans Geisler

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2001 Nr. 30, S. 805

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2001

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2002