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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Gruppenbildung,zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2005/2006

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Gruppenbildung,zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2005/2006 vom 19. Juli 2005 (MBl. SMK S. 199)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2005/2006

Az.: 23-6420.10/1980

Vom 19. Juli 2005

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2005/2006 vom 27. April 2005 (MinBl. SMK S. 95) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3, Buchst. e, Doppelbuchst. cc des Teils I wird:
 
a)
in Satz 2 das Wort „zeitlichen“ gestrichen,
 
b)
Satz 3 durch folgenden Satz ersetzt: „Mehrfachbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Schüler nehmen bis zu zwei Plätze in Anspruch.“
2.
In Nummer 4, Buchst. d, Doppelbuchst. aa, Dreifachbuchst. aaa des Teils III wird das Datum „9. Mai 2005“ durch das Datum „15. Mai 2006“ ersetzt.
3.
In Nummer 9 des Teils III wird die Anlage durch die dieser Verwaltungsvorschrift angefügten Anlage ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 19. Juli 2005

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Hansjörg König
Staatssekretär

Anlage

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2005 Nr. 9, S. 199

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. August 2005

    Fassung gültig bis: 3. Mai 2007