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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Integrationsprojekte für psychisch Kranke/Suchtkranke“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Integrationsprojekte für psychisch Kranke/Suchtkranke“ vom 10. August 2004 (SächsABl. S. 881), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Integrationsprojekte für psychisch Kranke/Suchtkranke“

Vom 10. August 2004

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „ Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen “ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) sozialpädagogisch begleitete Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte für psychisch Kranke/Suchtkranke. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.

Gegenstand der Förderung:

Gefördert werden Arbeits- und Beschäftigungsprojekte, in denen durch Qualifizierung und sozialpädagogische Betreuung eine Integration der Betroffenen in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden soll.
Die Teilnahme an den Projekten erfolgt auf der Grundlage geringfügiger Beschäftigung (weniger als 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Projekt) und soll den besonderen Erfordernissen von Menschen mit psychischer Erkrankung beziehungsweise Suchterkrankung gerecht werden.
Die Laufzeit der Projekte soll maximal zwölf Monate betragen. Unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Zielgruppe sind nach Möglichkeit in den Projekten auch Phasen theoretischer Qualifizierung beziehungsweise Praktika vorzusehen.

Förderziel:
Die Projekte zielen auf die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Vermittelbarkeit psychisch kranker/suchtkranker Arbeitsloser ab. Darüber hinaus soll die Integration von psychisch Kranken/Suchtkranken in den Arbeitsprozess mit dem Ziel der Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsverhältnisse erreicht werden.

Zielgruppe:
Arbeitslose psychisch Kranke/Suchtkranke nach Entwöhnungsbehandlung.

Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen), vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.

Antragsverfahren:
Vor der Einreichung von formgebundenen Anträgen sollen für Integrationsprojekte für psychisch Kranke/Suchtkranke Projektvorschläge eingereicht werden. Der formgebundene Antrag hat Aussicht auf Erfolg, wenn die Förderwürdigkeit des Projektvorschlages bestätigt worden ist.
Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank-Förderbank
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden
      Tel.: 0351/4910-4930
      Fax: 0351/4910-1015
Die Antragstellung ist nicht an Termine gebunden, sie kann in Abhängigkeit vom Bedarf für das jeweilige Projekt erfolgen.

Vor Antragstellung und Einreichung von Projektvorschlägen wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal zu Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger, Projektvorschläge) zu informieren und eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.

Auswahlverfahren:
Aus den eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen wird ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:

  • Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur
  • Erfahrung in der Arbeit mit psychisch Kranken/Suchtkranken
  • nach Möglichkeit Bestehen von anderen Angeboten (Wohn-/Beratungs-/Betreuungs-/Selbsthilfeangebote)
  • fundierte, durch die FAF gGmbH (Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte) geprüfte Fachkonzeption inklusive betriebswirtschaftlichem Gutachten

Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Dresden, den 10. August 2004

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales
Schubert
Referatsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 36, S. 881
    Fsn-Nr.: 559-V04.6

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. September 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009