1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2014/2015

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2014/2015 vom 9. April 2014 (MBl. SMK S. 70), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 2. September 2014 (MBl. SMK S. 170) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407)

I.
Ferienregelung

1.
Im Schuljahr 2014/2015 gilt folgende Ferienregelung:
Ferienregelung
Ferienart Zeitraum
Herbstferien 20. Oktober 2014 bis 31. Oktober 2014
Weihnachtsferien 22. Dezember 2014 bis 3. Januar 2015
Winterferien 9. Februar 2015 bis 21. Februar 2015
Osterferien 2. April 2015 bis 11. April 2015
Sommerferien 13. Juli 2015 bis 21. August 2015
unterrichtsfreier Tag 15. Mai 2015
 
Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag. Darüber hinaus legt jede Schule im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung einen frei beweglichen Ferientag fest.
2.
Es gelten folgende Ausnahmen von Nummer 1:
 
a)
Für das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen legt das Staatsministerium für Kultus abweichende Termine fest.
 
b)
Für Schulen des zweiten Bildungsweges kann das Staatsministerium für Kultus Ausnahmen genehmigen.
 
c)
An Berufsschulen können die Herbstferien unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
d)
In vollzeitschulischen Bildungsgängen an berufsbildenden Schulen kann für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, in begründeten Fällen von Nummer 1 abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
e)
Der Sächsischen Bildungsagentur sind Abweichungen nach den Buchstaben c und d bis zum 19. September 2014 mitzuteilen. Abweichungen nach den Buchstaben c und d sollen bis zum Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2014/2015 festgelegt werden.
 
f)
Weitere Abweichungen an berufsbildenden Schulen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur.

II.
Schulsporttag und Pädagogische Tage

1.
An jeder allgemeinbildenden Schule findet ein Tag des Schulsports statt.
2.
Jeder Schule stehen zwei Pädagogische Tage im Schuljahr zur Verfügung, die der inhaltlichen Entwicklung der Schule dienen und an unterrichtsfreien Tagen stattfinden. In begründeten Fällen kann die Sächsische Bildungsagentur Ausnahmen genehmigen.

III.
Berufs- und Studienorientierung

Berufs- und Studienorientierung
Zeitraum Aktion
6. September bis 7. September 2014 „HORIZON Mitteldeutschland (Leipzig) – Die Messe für Studium und Abiturientenausbildung“, Congress Centrum Leipzig/Leipziger Messe
7. November bis 8. November 2014 „azubi- und studientage – Die Messe für Ausbildung und Studium“, Leipziger Messe
15. Januar 2015 „Tag der offenen Hochschultür“,
23. Januar bis 25. Januar 2015 „KarriereStart 2015“, Bildungs-, Job- und Gründermesse, Messe Dresden
23. April 2015 „Girls' Day 2015“/„Boys' Day 2015“
30. Mai bis 31. Mai 2015 „azubi- und studientage - Die Messe für Ausbildung und Studium“, Messe Chemnitz
29. Juni bis 4. Juli 2015 „Woche der offenen Unternehmen Sachsen“

I.
Geltungsbereich, Vorbereitung und Beginn des Schuljahres

1.
Der Teil C gilt für alle Schulen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 3 SchulG .
2.
Die Woche vom 25. August bis zum 29. August 2014 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
3.
Der Unterricht beginnt am 1. September 2014. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 1. September 2014.
4.
Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres und des Kurshalbjahres 11/II beginnt am 23. Februar 2015. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 5. Januar 2015.
5.
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 30. August 2014 erfolgen kann.

II.
Ausgabe der Halbjahresinformationen,
Mitteilungen 3/I in LRS-Klassen und Zeugnisse

1.
Die Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse sowie die Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/I werden am 6. Februar 2015, die Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/I am 19. Dezember 2014 ausgegeben.
2.
Die Jahreszeugnisse, Mitteilungen 3/I in LRS-Klassen sowie die Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/II werden am 10. Juli 2015, die Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/II am 12. Juni 2015 ausgegeben.
3.
Die Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss sowie die Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie die Abgangszeugnisse der Mittel-/Oberschule und der Förderschule sowie die Zeugnisse zur Schulentlassung im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung werden im Zeitraum vom 3. Juli bis zum 10. Juli 2015 ausgegeben.
4.
Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife und die Abgangszeugnisse des Gymnasiums, Abendgymnasiums und Kollegs werden an die Prüfungsteilnehmer in der Zeit vom 3. Juli bis zum 12. Juli 2015 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2015 ihren Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst antreten, führt die Schule die Zeugnisausgabe bis zum 30. Juni 2015 durch.

III.
Termine – Mittel-/Oberschule, Abendmittel-/Abendoberschule und allgemeinbildende Förderschulen

Die folgenden Termine gelten auch für allgemeinbildende Förderschulen, sofern in diesen Förderschulen Schüler nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet werden.

1.
Termine für die Abschlussprüfung und die besondere Leistungsfeststellung
 
a)
Die Fachlehrer übergeben dem Klassenlehrer für die Schüler der Klassenstufe 10 bis zum 11. Mai 2015 die Jahresnoten. Diese werden den Prüfungsteilnehmern am 13. Mai 2015 bekannt gegeben. Ebenfalls am 13. Mai 2015 erhalten die Schüler der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang einen Überblick über ihren Leistungsstand.
 
b)
Bis zum 18. Mai 2015 teilt jeder Teilnehmer der Abschlussprüfung seinem Fachlehrer das gewählte naturwissenschaftliche Fach sowie das gewählte mündliche Prüfungsfach mit. Jeder Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung teilt seinem Fachlehrer bis zum 18. Mai 2015 mit, in welchen Fächern er seine verpflichtenden mündlichen Leistungsnachweise absolvieren möchte.
 
c)
Bis zum 1. Juni 2015 erfolgt die Festlegung, welche Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung sowie der Prüfung im Fach Englisch für den praktischen Teil jeweils eine Gruppe bilden.
 
d)
Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung, die eine mündliche Prüfung oder einen mündlichen Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung im Fach Sport absolvieren möchten, beantragen diese bis zum 18. Mai 2015 bei ihrem Fachlehrer.
2.
Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und schriftliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
Für die Durchführung der Prüfungen und Leistungsnachweise wird Folgendes festgelegt:
 
a)
Der Umschlag „Information für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses“ ist am 13. Mai 2015 zu öffnen, der entsprechende Umschlag für den Nachtermin am 9. Juni 2015.
 
b)
Realschulabschluss
Realschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin
Englisch 19. Mai 2015 11. Juni 2015
Deutsch und Sorbisch 21. Mai 2015 15. Juni 2015
Mathematik 27. Mai 2015 17. Juni 2015
Physik/Chemie/Biologie 29. Mai 2015 19. Juni 2015
 
c)
Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin
Englisch 19. Mai 2015 11. Juni 2015
Deutsch und Sorbisch 21. Mai 2015 15. Juni 2015
Mathematik 27. Mai 2015 17. Juni 2015
 
d)
Die schriftlichen Prüfungen und Leistungsnachweise beginnen um 8.00 Uhr. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur.
 
e)
Die Tage zwischen den schriftlichen Prüfungen sowie den schriftlichen Leistungsnachweisen sind für die Teilnehmer unterrichtsfrei.
 
f)
Bis zum 1. Juni 2015 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan sowohl für den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises im Fach Englisch als auch für die Prüfung sowie den Leistungsnachweis im Fach Sport und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
g)
Bis zum 1. Juni 2015 sind den Teilnehmern des Ersttermins und bis zum 15. Juni 2015 den Teilnehmern des Nachtermins die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Prüfung sowie der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch mitzuteilen.
 
h)
Der praktische Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises zum Ersttermin im Fach Englisch ist im Zeitraum vom 3. Juni bis zum 15. Juni 2015 durchzuführen, der entsprechende Teil zum Nachtermin im Zeitraum vom 17. Juni bis zum 29. Juni 2015. Gibt es für den praktischen Teil nur einen Teilnehmer, bestimmt der Fachausschuss eine geeignete Person für die Rolle des zweiten Teilnehmers.
 
i)
Am 10. Juni 2015 werden den Schülern der Klassenstufe 10 die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sowie die erreichten vorläufigen Endnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und dem gewählten naturwissenschaftlichen Fach mitgeteilt. Ebenfalls am 10. Juni 2015 werden den Schülern der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise sowie die erreichten vorläufigen Jahresnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik mitgeteilt.
3.
Mündliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und mündliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
 
a)
Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise Konsultationen an, die im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 16. Juni 2015 stattfinden sollen.
 
b)
Die mündlichen Prüfungen sowie Leistungsnachweise, einschließlich der zusätzlich beantragten, sind im Zeitraum vom 17. Juni bis zum 2. Juli 2015 durchzuführen.
Abweichend hiervon ist eine von Schülern der vertieften sportlichen Ausbildung im Fach Sport beantragte mündliche Prüfung oder ein beantragter mündlicher Leistungsnachweis im Zeitraum vom 2. Juni bis zum 15. Juni 2015 durchzuführen. In Einzelfällen können mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise und zusätzlich beantragte mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise auch noch nach dem 2. Juli 2015 bis zum 30. September 2015 durchgeführt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet, zu welchem Termin innerhalb des Prüfungszeitraumes die einzelnen Prüfungen sowie Leistungsnachweise stattfinden, und gewährleistet, dass ein Teilnehmer an der Abschlussprüfung oder an der besonderen Leistungsfeststellung an einem Tag nur in einem Fach geprüft wird.
Bis zum 15. Juni 2015 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für die mündlichen Prüfungen sowie Leistungsnachweise und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
4.
Schulfremde Prüfungsteilnehmer an Mittel-/Oberschulen
Schulfremde, die einen der Abschlüsse der Mittel-/Oberschule erwerben wollen, müssen bis zum 27. Februar 2015 einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zum Erwerb des gewünschten Abschlusses bei der Sächsischen Bildungsagentur stellen.
Bis zum 24. April 2015 informiert die Sächsische Bildungsagentur die schulfremden Prüfungsteilnehmer schriftlich, an welcher Mittel-/Oberschule die Prüfung stattfindet.
5.
Analyseergebnisse
Der Bericht über die Analyseergebnisse der Abschlussprüfungen und besonderen Leistungsfeststellung erfolgt durch den Schulleiter an die Sächsische Bildungsagentur bis zum 10. Juli 2015.
6.
Anmeldung an Abendmittel-/Abendoberschulen
Die Bewerber zum Besuch der Abendmittel-/Abendoberschule sollen sich bis zum 12. Juni 2015 bei der Abendmittel-/Abendoberschule ihrer Wahl anmelden.

IV.
Termine – Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg

1.
Bis zum 29. September 2014 werden die gewählten Prüfungsfächer (Jahrgangsstufe 12) der Sächsischen Bildungsagentur mitgeteilt.
2.
Bis zum 23. Januar 2015 sollen Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemeinbildende Gymnasien und die Abiturprüfungen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung – SOGYA) vom 27. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 348), die durch Verordnung vom 27. September 2013 (SächsGVBl. S. 805) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, gestellt werden.
3.
Die Sächsische Bildungsagentur beruft die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bis zum 5. Dezember 2014 und benennt den Prüfungsausschuss für den Erwerb des französischen Baccalauréat gemäß § 67 Abs. 6 SOGYA in Verbindung mit Nr. 1 der Anlage 5 zu § 67 SOGYA bis zum 23. April 2015.
4.
Am 15. April 2015 wird den Prüfungsteilnehmern bekannt gegeben, wer zur Abiturprüfung zugelassen ist und wer nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden kann.
5.
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen
Fach Erstprüfung Nachprüfung
  Erstprüfung Nachprüfung
Öffnen der Umschläge „Informationen für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses“ 23. April 2015 18. Mai 2015
Schriftliche Prüfungen (Leistungskurs- und gegebenenfalls Grundkursfach):
Geschichte, Geschichte
bikulturell-bilingual
24. April 2015 19. Mai 2015
Geographie, Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft 27. April 2015 20. Mai 2015
Kunst, Musik und Sport 28. April 2015 21. Mai 2015
Chemie 29. April 2015 22. Mai 2015
Deutsch, Sorbisch 30. April 2015 26. Mai 2015
praktischer Prüfungsteil in Leistungskursfächern der neuen Fremdsprachen   4. Mai 2015 27. Mai 2015
Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch, Italienisch, Latein, Griechisch   5. Mai 2015 28. Mai 2015
Biologie   6. Mai 2015 29. Mai 2015
Physik   7. Mai 2015   2. Juni 2015
Mathematik   8. Mai 2015   1. Juni 2015
Latinum, Hebraicum 11. Mai 2015 10. Juni 2015
Graecum 12. Mai 2015   9. Juni 2015
Evangelische Religion, Katholische Religion 13. Mai 2015   8. Juni 2015
 
Bis zum 13. Mai 2015 erfolgt der Bericht der notwendigen schriftlichen Nachprüfungen an die Sächsische Bildungsagentur.
Anträge auf Anerkennung eines außergewöhnlichen Härtefalles gemäß § 63 SOGYA sind bis zum 12. Juni 2015 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen.
Die Abgabe aller korrigierten und endgültig bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt bis zum 11. Juni 2015. Die Termine für Erst-, Zweit- und gegebenenfalls Drittkorrektur werden durch die Sächsische Bildungsagentur bekannt gegeben.
6.
Mündliche Prüfungen
Die mündlichen Prüfungen (P4 und P5) werden vom 18. Mai bis zum 10. Juni 2015 durchgeführt. Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfung, die Bekanntgabe der Zulassung oder Nichtzulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung sowie die Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gemäß § 48 Abs. 11 Satz 1 Nr. 1 SOGYA findet am 12. Juni 2015 statt.
Die Anordnung der zusätzlichen mündlichen Prüfungen gemäß § 48 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2 SOGYA durch den Prüfungsausschuss erfolgt am 18. Juni 2015. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen gemäß § 48 Abs. 11 Satz 1 SOGYA sowie die mündliche Ergänzungsprüfung (Latinum oder Graecum oder Hebraicum) werden vom 19. Juni bis zum 25. Juni 2015 durchgeführt.
Die Abschlussberatung des Prüfungsausschusses, die Bekanntgabe der Gesamtqualifikation und die Bekanntgabe der Entscheidung über Anträge auf Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalles gemäß § 63 SOGYA für die Prüfungsteilnehmer finden am 26. Juni 2015 statt.
7.
Besondere Lernleistung
Bis zum 29. September 2014 berichtet jede Schule der Sächsischen Bildungsagentur zusammen mit den gewählten Prüfungsfächern über die Anzahl derjenigen Schüler der Jahrgangsstufe 12, die eine Besondere Lernleistung gemäß § 47 SOGYA in die Gesamtqualifikation einbringen werden.
Bis zum 19. Dezember 2014 (Ersttermin) sind die erarbeiteten schriftlichen Dokumentationen Besonderer Lernleistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen. Für Prüfungsteilnehmer, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund, insbesondere wegen ärztlich attestierter Erkrankung, den Ersttermin nicht einhalten können, ist das Einreichen bis zum 5. Februar 2015 (Nachtermin) möglich.
Die Abgabe aller korrigierten und endgültig bewerteten schriftlichen Dokumentationen Besonderer Lernleistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt bis zum 13. Mai 2015. Die Bekanntgabe der Bewertungsergebnisse aller schriftlichen Dokumentationen Besonderer Lernleistungen findet bis zum 19. Mai 2015 statt. Die Kolloquien zu Besonderen Lernleistungen werden vom 21. Mai bis zum 3. Juni 2015 durchgeführt.
8.
Analyseergebnisse
Der Bericht über die Analyseergebnisse der Abiturprüfung erfolgt durch den Schulleiter an die Sächsische Bildungsagentur bis zum 10. Juli 2015.
9.
Abiturprüfung für Schulfremde
Schulfremde, die an der Abiturprüfung teilnehmen wollen, sollen spätestens am 15. Oktober 2014 einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bei der Sächsischen Bildungsagentur stellen. Spätestens am 20. November 2014 erfolgt durch die Sächsische Bildungsagentur die schriftliche Mitteilung der Entscheidung über den Antrag, gegebenenfalls die Zulassung der Antragsteller zum schriftlichen Prüfungsteil; die betroffenen Gymnasien werden benannt und von der Zulassung informiert.
Der schriftliche Prüfungsteil findet in dem Zeitraum statt, der in Nummer 5 geregelt ist. Die Bekanntgabe seiner Ergebnisse erfolgt am 12. Juni 2015. Die Zulassung oder Nichtzulassung zum mündlichen Prüfungsteil erfolgt am 17. Juni 2015. Der mündliche Prüfungsteil findet vom 18. Juni bis zum 23. Juni 2015 statt.
Zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß § 71 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 SOGYA sind in den Fächern des schriftlichen Teils der Prüfung beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis zum 15. Juni 2015 schriftlich zu beantragen. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den Fächern des schriftlichen Teils der Prüfung werden vom 16. Juni bis zum 17. Juni 2015 durchgeführt.
In den Fächern des mündlichen Teils der Prüfung sind die zusätzlichen mündlichen Prüfungen gemäß § 71 Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 SOGYA spätestens am zweiten Werktag nach der erstmaligen Prüfung in diesem Fach beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den Fächern des mündlichen Teils der Prüfung finden in der Zeit vom 26. Juni bis zum 1. Juli 2015 statt.

V.
Besondere Leistungsfeststellung an Gymnasien

1.
Die Materialien für die Schüler sowie die Bewertungshinweise für die Fachlehrer werden über den Sächsischen Bildungsserver zur Verfügung gestellt (www.bildung. sachsen.de/blf). Die Veröffentlichung der Aufgabenstellungen erfolgt aufgrund der notwendigen Geheimhaltung passwortgeschützt. Die mit der Vervielfältigung der Materialien Beauftragten sind durch den Schulleiter auf eine entsprechende Verschwiegenheit hinzuweisen.
2.
Termine – Ersttermin
Termine – Ersttermin
fach Termin der Veröffentlichung im Schulporträt Termin zum Schreiben der Arbeit
Fach Termin der Veröffentlichung im Schulporträt Termin zum Schreiben der Arbeit
Deutsch, Sorbisch   4. Juni 2015   9. Juni 2015
Englisch   8. Juni 2015 11. Juni 2015
Mathematik 10. Juni 2015 15. Juni 2015
Termine – Nachtermin
Termine – Nachtermin
Fach Termin der Veröffentlichung im Schulporträt Termin zum Schreiben der Arbeit
Fach Termin der Veröffentlichung im Schulporträt Termin zum Schreiben der Arbeit
Deutsch, Sorbisch 18. Juni 2015 23. Juni 2015
Englisch 22. Juni 2015 25. Juni 2015
Mathematik 24. Juni 2015 29. Juni 2015
3.
Der Bericht über die Analyseergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung erfolgt durch den Schulleiter an die Sächsische Bildungsagentur bis zum 10. Juli 2015.

VI.
Aufnahme an die Grundschule und Wechsel
an eine weiterführende Schule

1.
Anmeldung und Aufnahme an die Grundschule
 
a)
Die Schulleiter der Grundschulen legen Ort und Zeit der Anmeldung nach § 3 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Grundschulen – SOGS) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 312), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. August 2013 (SächsGVBl. S. 737) geändert worden ist, fest.
 
b)
Eltern, deren Kinder nach § 27 Abs. 2 SchulG vorzeitig eingeschult werden sollen, melden ihre Kinder bis zum 13. März 2015 bei der jeweiligen Grundschule an.
 
c)
Eltern von Schülern der zukünftigen Klassenstufe 1 sollen am 1. Juni 2015 einen Aufnahmebescheid von der jeweiligen Grundschule erhalten.
2.
Bildungsempfehlung
Eltern der Schüler der Klassenstufen 5 der Mittel-/Oberschule oder der allgemeinbildenden Förderschule in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet wird, die das Gymnasium besuchen sollen, teilen dies dem jeweiligen Klassenlehrer bis zum 23. Februar 2015 mit. Die Bildungsempfehlungen in den Klassenstufen 4, 5 und 6 werden den Eltern am 27. Februar 2015 schriftlich bekannt gegeben. Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, ist diese am 26. Juni 2015 den Eltern schriftlich bekannt zu geben. Grundsätzlich ist bis zur Bekanntgabe der Bildungsempfehlung das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs abzuschließen.
3.
Die Gespräche mit den Eltern der Schüler der Klassenstufe 6 des Gymnasiums zur Schullaufbahnempfehlung sollen bis zum 6. Mai 2015 durchgeführt werden.
4.
Anmeldung und Aufnahme an der Mittel-/Oberschule; abschlussbezogener Unterricht und Wahlpflichtbereich
 
a)
Anmeldung und Aufnahme an die Mittel-/Oberschule
Eltern von Schülern der Klassenstufe 4 mit Bildungsempfehlung, deren Kinder die Mittel-/Oberschule besuchen sollen, melden ihre Kinder bis zum 6. März 2015 bei einer Mittel-/Oberschule ihrer Wahl an. Auch Schüler, die eine Eignungsprüfung für das Gymnasium anstreben, werden zunächst an einer Mittel-/Oberschule angemeldet. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer Mittel-/Oberschule sollen die Eltern am 1. Juni 2015 erhalten.
 
b)
Abschlussbezogener Unterricht und Wahlpflichtbereich der Mittel-/Oberschule
Die folgenden Regelungen gelten bei entsprechenden Bildungsgängen ebenfalls an allgemeinbildenden Förderschulen. Die Eltern der Schüler der Klassenstufe 6 teilen der Schule bis zum 23. Februar 2015 mit, mit welchem Abschlussziel ihre Kinder die Mittel-/Oberschule besuchen sollen und welches Angebot sie im Wahlpflichtbereich der Schule wünschen. Die Entscheidung nach § 3 Abs. 4 und 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen – SOMIA) vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365), die zuletzt durch Verordnung vom 20. Februar 2013 (SächsGVBl. S. 123) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, wird durch die Klassenkonferenz bis spätestens 6. März 2015 getroffen und den Eltern unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Eine Änderung dieser Entscheidung gemäß § 3 Abs. 7 SOMIA kann bis zum 3. Juli 2015 erfolgen und ist den Eltern unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Eltern der Schüler der Klassenstufe 9 im Realschulbildungsgang teilen der Schule bis zum 6. März 2015 mit, welches der Fächer Musik oder Kunst beziehungsweise Geschichte oder Geographie ihr Kind in der Klassenstufe 10 fortführen soll.
5.
Aufnahme von Schülern der Klassenstufen 4, 5, 6 oder 10 an das Gymnasium
 
a)
Anmeldung
Die folgenden Regelungen gelten entsprechend für Schüler allgemeinbildender Förderschulen in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Grundschule oder Mittelschule unterrichtet wird. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 6. März 2015 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Die Eltern von Schülern, denen keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können nach bestandener Eignungsprüfung für den Besuch des Gymnasiums bis zum 25. März 2015 einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Die Schüler sind von ihren Eltern bei der Mittel-/Oberschule, an der sie angemeldet wurden, abzumelden. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden ist, können bis zum 10. Juli 2015 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
 
b)
Eignungsprüfung für Schüler der Klassenstufe 4
 
 
aa)
Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung
Die Eltern von Schülern, die keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben, die aber für ihre Kinder den Besuch des Gymnasiums wünschen, werden durch die Schule, die ihre Kinder besuchen, darauf hingewiesen, dass ein Besuch des Gymnasiums nur nach Bestehen einer Eignungsprüfung oder bei Erteilung einer Bildungsempfehlung für das Gymnasium am Ende des Schuljahres gemäß § 21 Abs. 3 SOGS möglich ist. Den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung stellen die Eltern bis zum 2. März 2015 für die Schüler der Klassenstufe 4 bei der Grundschule oder allgemeinbildenden Förderschule unter Angabe des Gymnasiums ihrer Wahl. Die Grundschulen und allgemeinbildenden Förderschulen informieren am 3. März 2015 die Gymnasien über die Anzahl der Teilnehmer an der Eignungsprüfung, die den Besuch des jeweiligen Gymnasiums wünschen.
 
 
bb)
Termine der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium findet am 5. März 2015 an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten Grundschulen statt. Die Nachprüfung für Schüler, die aus wichtigem Grund an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, findet am 19. März 2015 an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten Grundschulen statt.
 
 
cc)
Ergebnis der Eignungsprüfung
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Eltern der Schüler der Klassenstufe 4 durch die Grundschule, an der das Kind die Eignungsprüfung abgelegt hat, bis zum 13. März 2015 und bei Teilnahme an der Nachprüfung bis zum 24. März 2015 schriftlich mitgeteilt.
 
c)
Entscheidung über die Aufnahme
Einen Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium sollen die Eltern am 1. Juni 2015 erhalten. Für die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt werden konnte, erfolgt eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium am 20. Juli 2015.
 
d)
Aufnahme von Schülern der Klassenstufe 10 der Mittel-/Oberschule an das Gymnasium
Die Eltern von Schülern, die nach der Klassenstufe 10 der Mittel-/Oberschule zum Gymnasium wechseln wollen, müssen bis zum 6. März 2015 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Die Eltern derjenigen Schüler der Klassenstufe 10 der Mittel-/Oberschule, die zum 6. März 2015 die Zugangsvoraussetzungen gemäß § 6 SOGYA nicht erfüllt haben, aber diese mit der bestandenen Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses erfüllen, stellen bis zum 10. Juli 2015 bei dem Gymnasium ihrer Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Gymnasium. Wenn der Besuch des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache nicht nachgewiesen werden kann, ist die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium sowie die Bekanntgabe, welchem Gymnasium der Schüler zugewiesen wird, den Eltern bis zum 20. Juli 2015 durch die Sächsische Bildungsagentur mitzuteilen. Bei Nachweis des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache und in allen anderen Fällen ist den Eltern die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium durch den zuständigen Schulleiter mitzuteilen.

VII.
Aufnahmeverfahren in Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung an Mittel-/Oberschulen

1.
Aufnahmeverfahren für Schüler der Klassenstufe 4
 
a)
Die Eltern von Schülern der Klassenstufe 4 können bis zum 6. März 2015 den Antrag auf Teilnahme am Eignungstest für Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung an Mittel-/Oberschulen stellen.
 
b)
Der Eignungstest findet unter Einbeziehung der Landesfachverbände in der Regel am 16. März 2015 und am 17. März 2015 statt. Dieser Zeitrahmen kann durch die Schule erweitert werden.
 
c)
Das Ergebnis des Eignungstests wird den Eltern durch die prüfenden Mittel-/Oberschulen bis zum 25. März 2015 mitgeteilt. Bei nichtbestandenem Eignungstest stellen die Eltern bis zum 1. April 2015 bei einer Mittel-/Oberschule einen Antrag auf Aufnahme für eine Klasse ohne vertiefte sportliche Ausbildung.
 
d)
Die Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, finden am 30. März 2015 und am 31. März 2015 statt. Die Ergebnisse werden den Eltern unverzüglich mitgeteilt.
2.
Aufnahmeverfahren für Schüler der Klassenstufe 6
 
a)
Die Eltern von Schülern der Klassenstufe 6, die in eine Klasse mit vertiefter sportlicher Ausbildung an einer Mittel-/Oberschule wechseln möchten, können bis zum 6. März 2015 den Antrag auf Teilnahme am Eignungstest stellen.
 
b)
Der Eignungstest findet unter Einbeziehung der Landesfachverbände in der Regel am 18. März 2015 und am 19. März 2015 statt. Dieser Zeitrahmen kann durch die Schule erweitert werden.
 
c)
Das Ergebnis des Eignungstests wird den Eltern durch die prüfenden Mittel-/Oberschulen bis zum 26. März 2015 mitgeteilt.
 
d)
Die Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, finden am 30. März 2015 und am 31. März 2015 statt. Die Ergebnisse werden den Eltern unverzüglich mitgeteilt.

I.
Geltungsbereich, Vorbereitung des Schuljahres,
Beginn und Ende des Unterrichts

1.
Der Teil D gilt für alle Schulen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 SchulG .
2.
Die Woche vom 25. August bis zum 29. August 2014 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
3.
Der Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen am 1. September 2014. Der Unterricht des ersten Schulhalbjahrs endet am 6. Februar 2015, bei Teilzeitausbildungen erst am 7. Februar 2015. Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres beginnt am 23. Februar 2015.
4.
Es gelten folgende Sonderregelungen:
 
a)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger:
Der Unterricht kann am 1. September 2014 oder am 2. März 2015 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die Sächsische Bildungsagentur.
 
b)
Berufliches Gymnasium:
Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/I endet am 6. Februar 2015. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 23. Februar 2015. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/I endet am 19. Dezember 2014. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/II beginnt am 5. Januar 2015.

II.
Zeugnisausgabe

1.
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 29. Juni bis zum 12. Juli 2015 ausgegeben.
2.
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der Beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 26. Juni bis zum 12. Juli 2015 ausgegeben.
3.
Für Schüler, die zum 1. Juli 2015 ihren Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst antreten, führt die Schule die Zeugnisausgabe bis zum 30. Juni 2015 durch.

III.
Prüfungszeiträume und -termine

1.
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legen die betroffenen Schulen die Prüfungstermine in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur, bei Prüfungen an der Berufsfachschule für Wirtschaft in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Kultus, fest. Für alle Prüfungen sind die in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeiträume verbindlich, soweit nicht Ausnahmen nach Nummer 2, 3 oder 4 zugelassen sind.
2.
Für medizinische Berufsfachschulen, Berufsfachschulen für Podologen, Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Berufsfachschulen für Physiotherapie und Berufsfachschulen für Rettungsassistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
3.
Für die Berufsfachschule für Altenpflege, die Berufsfachschule für Sozialwesen, die Berufsfachschule für Pflegehilfe und die Berufsfachschule für medizinische Dokumentation legt die Sächsische Bildungsagentur einheitliche Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung im Rahmen des in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeitraumes fest. Sind darüber hinaus weitere Prüfungstermine notwendig, legt diese die Sächsische Bildungsagentur fest.
4.
An der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen – finden die schriftlichen Prüfungen in der Fachrichtung Heilpädagogik im Zeitraum vom 26. Januar bis zum 7. Februar 2015 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt. In der Fachrichtung Sozialpädagogik kann im Zeitraum vom 9. März bis zum 28. März 2015 die schriftliche Prüfung stattfinden, wenn die berufspraktische Ausbildung parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt wird und der schulische Teil bis zu diesem Zeitpunkt beendet ist. In der Fachrichtung Heilerziehungspflege findet die schriftliche Prüfung im Zeitraum vom 9. März bis zum 28. März 2015 statt. Sofern die Sächsische Bildungsagentur im Bereich der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen – weitere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Staatsministerium für Kultus.
5.
Für die zentralen Abschlussprüfungen an den Fachoberschulen, die Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in berufsqualifizierenden Bildungsgängen, für die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
a)
Fachoberschule sowie Erwerb der Fachhochschulreife in berufsqualifizierenden Bildungsgängen
Fachoberschule
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin mündliche Prüfung
Fach Termin Nach-/Wieder-
holtermin
mündliche Prüfung
Englisch 27. Mai 2015 4. September 2015 ab 11. Mai 2015
Deutsch 29. Mai 2015 7. September 2015  
fachrichtungsbezogenes Fach/ praktische Prüfung in der Fachrichtung Gestaltung 1. Juni 2015 9. September 2015  
Mathematik 3. Juni 2015 11. September 2015  
 
b)
Berufliches Gymnasium
Berufliches Gymnasium
Fach Termin Nachtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Schriftliche Prüfung
Deutsch (G/L) 30. April 2015 1. Juni 2015
Englisch (L) 5. Mai 2015 2. Juni 2015
Mathematik (G/L) 8. Mai 2015 3. Juni 2015
Agrartechnik mit Biologie (L) 11. Mai 2015 4. Juni 2015
Biotechnik (L) 11. Mai 2015 4. Juni 2015
Ernährungslehre mit Chemie (L) 11. Mai 2015 4. Juni 2015
Gesundheit und Soziales (L) 11. Mai 2015 4. Juni 2015
Informatiksysteme (L) 11. Mai 2015 4. Juni 2015
Technik/Bautechnik (L) 11. Mai 2015 4. Juni 2015
Technik/Datenverar-
beitungstechnik (L)
11. Mai 2015 4. Juni 2015
Technik/Elektrotechnik (L) 11. Mai 2015 4. Juni 2015
Technik/Maschinen-
bautechnik (L)
11. Mai 2015 4. Juni 2015
Volks- und Betriebswirt-
schaftslehre mit Rech-
nungswesen (L)
11. Mai 2015 4. Juni 2015
Geschichte/Gemein-
schaftskunde (G)
13. Mai 2015 5. Juni 2015
Physik (G) 13. Mai 2015 5. Juni 2015
Praktischer Prüfungsteil
Englisch (L) 4. Mai 2015 6. Mai bis 5. Juni 2015
Mündliche Prüfung
viertes und fünftes Prüfungsfach 18. Mai bis 29. Mai 2015 8. Juni und 9. Juni 2015
zusätzliche Prüfungen 10. Juni bis 26. Juni 2015
 
 
Im Prüfungszeitraum vom 30. April bis zum 29. Mai 2015 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.
 
c)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen
Fach Bereich Niveaustufe mündliche Prüfung schriftliche Prüfung
Fach Bereich Niveau-
stufe
mündliche Prüfung
(frühestens)
schriftliche Prüfung
Englisch gastgewerbliche Berufe, erzieherische Berufe, Gesundheits- und Pflegeberufe II 5. Januar 2015 15. April 2015
Englisch IT-Berufe II 5. Januar 2015 12. Juni 2015
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe, gewerblich-technische Berufe II 5. Januar 2015 23. Juni 2015
Englisch Chemie- und chemieverwandte Berufe II 5. Januar 2015 26. Juni 2015
Englisch gastgewerbliche Berufe III 5. Januar 2015 12. Juni 2015
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 5. Januar 2015 12. Juni 2015
Englisch Touristikberufe III 5. Januar 2015 12. Juni 2015
Englisch Bankkaufleute III 5. Januar 2015 26. Juni 2015
Französisch gastgewerbliche Berufe II 5. Januar 2015 10. Juni 2015
 
Das genaue Prüfungsangebot wird bis zum 15. Oktober 2014 mit Erlass durch das Staatsministerium für Kultus bekanntgegeben.

IV.
Weitere Termine

1.
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung, ist am 18. April 2015 durchzuführen.
2.
Berufliches Gymnasium
 
a)
Termine im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Abiturprüfung
Was Termin
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 31. März 2015
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Haupttermin) 4. Juni 2015
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Nachtermin) 10. Juni 2015
 
b)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL)
BELL
Was Termin
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prü-fungsausschusses 17. April 2015
Öffentliches Kolloquium 26. Mai bis 5. Juni 2015
 
c)
Termine der Vergleichsarbeiten in Klassenstufe 11
Vergleichsarbeiten
Fach Termin
Deutsch   9. Juni 2015
Englisch 11. Juni 2015
Mathematik 15. Juni 2015

V
Anlage zu Teil D Ziffer III Nr. 1 Satz 2

Anlage

1
einmalig definierte Berechnungsgrundlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2014 Nr. 5, S. 70
    Fsn-Nr.: 710-V14.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. Oktober 2014

    Fassung gültig bis: 6. Mai 2016