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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Änderung Mediendienste-Staatsvertrag

Vollzitat: Änderung Mediendienste-Staatsvertrag vom 27. September 2002 (SächsGVBl. 2003 S. 38, 45)

§ 25
Änderung sonstiger Staatsverträge

(4) Der Mediendienste-Staatsvertrag vom 20. Januar bis 12. Februar 1997, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 20./21. Dezember 2001, wird wie folgt geändert:

1.
Im Inhaltsverzeichnis wird die Überschrift von § 24a gestrichen.
2.
In § 2 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Rundfunkstaatsvertrages“ die Worte „und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages“ eingefügt.
3.
§ 12 wird wie folgt gefasst:
 
„§ 12
Unzulässige Mediendienste, Jugendschutz
 
Die für Mediendienste geltenden Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages finden Anwendung.“
4.
§ 13 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 wird gestrichen.
 
b)
Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 1 bis 3.
5.
§ 22 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Satz 1 wird gestrichen.
 
b)
Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 1 und 2.
6.
§ 24 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Nummern 4 bis 9 werden gestrichen.
 
 
bb)
Die bisherigen Nummern 10 bis 16 werden die Nummern 4 bis 10.
 
b)
In Absatz 2 wird die Verweisung auf „Nr. 1 bis 3 und 10 bis 14“ durch die Verweisung auf „Nr. 1 bis 8“ ersetzt.
 
c)
Es wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Die Verfolgung der in Absatz 1 genannten Ordnungswidrigkeiten verjährt in sechs Monaten.“
7.
§ 24a wird gestrichen.
8.
In § 25 Satz 3 wird das Datum „31. Dezember 2004“ durch das Datum „31. Dezember 2006“ ersetzt.

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2003 Nr. 3, S. 38, 45

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. April 2003

    Fassung gültig bis: 28. Februar 2007