Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau
Vom 11. November 2014
Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 647) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.
Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2015 der Stundensatz nach § 41 Abs. 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO
88 EUR.
Dresden, den 11. November 2014
Sächsisches Staatsministerium des Innern
In Vertretung des Abteilungsleiters
Köppl
Referatsleiter