Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zum Renten Service der Deutschen Post AG im Rentenauskunftsverfahren
Vom 28. Januar 2004
I.
Zuständige Kopfstelle im Rentenauskunftsverfahren ist das Sächsische Landesamt für Familie und Soziales, Sachgebiet 12, Reichsstraße 3 in 09112 Chemnitz (Tel.: 03 71/557–0, Fax: 03 71/557–282,
E-Mail: poststelle@slfs.sms.sachsen.de).
II.
Die Kopfstelle nimmt rechtlich begründete Anfragen zu Rentenversicherungssachverhalten von einzelnen Behörden entgegen, bereitet sie auf und leitet diese an den Renten Service der Deutsche Post AG weiter. Sie informiert die Behörden über die erteilten Auskünfte.
III.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 28. Januar 2004
Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz