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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zum Renten Service der Deutschen Post AG im Rentenauskunftsverfahren

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zum Renten Service der Deutschen Post AG im Rentenauskunftsverfahren vom 28. Januar 2004 (SächsABl. S. 182), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 644)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die zentrale Vermittlungsstelle (Kopfstelle) zum Renten Service der Deutschen Post AG im Rentenauskunftsverfahren

Vom 28. Januar 2004

I.

Zuständige Kopfstelle im Rentenauskunftsverfahren ist das Sächsische Landesamt für Familie und Soziales, Sachgebiet 12, Reichsstraße 3 in 09112 Chemnitz (Tel.: 03 71/557–0, Fax: 03 71/557–282,
E-Mail: poststelle@slfs.sms.sachsen.de).

II.

Die Kopfstelle nimmt rechtlich begründete Anfragen zu Rentenversicherungssachverhalten von einzelnen Behörden entgegen, bereitet sie auf und leitet diese an den Renten Service der Deutsche Post AG weiter. Sie informiert die Behörden über die erteilten Auskünfte.

III.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 28. Januar 2004

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 9, S. 182
    Fsn-Nr.: 83-V04.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 27. Februar 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009