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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2007 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

Vollzitat: Hinweise zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung und die Ergänzungsprüfungen 2007 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen vom 31. Mai 2005 (MBl. SMK S. 164)

Hinweise
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung
und die Ergänzungsprüfungen 2007 an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

Az: 35-6615.30/741/1

Vom 31. Mai 2005

1
Allgemeine Festlegungen
I.
Grundlagen

Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfungen an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs erfolgen auf der Grundlage nachstehender Dokumente des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) bzw. der Kultusministerkonferenz (KMK):

  • Verordnung des SMK über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen – Schulordnung Gymnasien – (SOGY) vom 3. August 2004 in der jeweils geltenden Fassung
  • Verordnung des SMK über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemein bildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – OAVO) vom 15. Januar 1996 in der jeweils geltenden Fassung
  • Verordnung des SMK über die Ausbildung und die Abiturprüfung an Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen ( AGyKoVO) vom 03. August 2004 in der jeweils geltenden Fassung
  • Verwaltungsvorschrift des SMK zur Durchführung der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO-VwV) vom 29. Oktober 2003 in der jeweils geltenden Fassung
  • Lehrpläne für das allgemein bildende Gymnasium in der jeweils geltenden Fassung
  • Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) für die Fächer der Abiturprüfung laut Beschluss der KMK vom 1. Dezember 1989 in der jeweils geltenden Fassung
  • Bekanntmachung des SMK „Korrektur und Bewertung von Abiturprüfungsarbeiten an allgemein bildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen“ vom 31. Juli 1997 in der jeweils geltenden Fassung
  • Durchführungsbestimmungen des SMK für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung in der jeweils geltenden Fassung
  • Vereinbarung über das Latinum und das Graecum, Beschluss der KMK in der jeweils geltenden Fassung
II.
Prüfungsinhalte und Anforderungen

Alle Lernbereiche des jeweiligen Lehrplans der gymnasialen Oberstufe enthalten potenzielle Prüfungsinhalte.

Hinsichtlich der Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen, dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fachlichen Grundlagen eine besondere Wichtigkeit zukommt und dass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissen und problemlösendes Denken großes Gewicht gelegt wird. Die Unterschiede in den Anforderungen von Grund- und Leistungskurs werden bei den betreffenden Prüfungsfächern auf der Grundlage der jeweiligen EPA realisiert.

III.
Arbeitszeiten

Den Prüfungsteilnehmern stehen in den schriftlichen Abiturprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:

Arbeitszeiten
Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach

Prüfungsfach

Leistungskursfach

Grundkursfach

Deutsch
Sorbisch
Mathematik
300 Minuten 240 Minuten

Englisch
Französisch
Italienisch
Polnisch
Russisch
Spanisch
Tschechisch
ca. 20 Minuten am Tag des praktischen Prüfungsteils zur
mündlichen Sprachkompetenz im Rahmen einer Partnerprüfung;
270 Minuten am Tag der schriftlichen Prüfung
210 Minuten

Griechisch
Latein
Geschichte
Biologie
Chemie
Physik
Evangelische Religion
Katholische Religion
270 Minuten 210 Minuten

Kunsterziehung 300 Minuten

Musik 270 Minuten
zuzüglich 30 Minuten für den praktischen Prüfungsteil

Sport, Teil A (Sporttheorie) 240 Minuten

Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungsprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:
  Schriftlicher Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil

Latinum
Graecum
Hebraicum
180 Minuten 20 Minuten

IV.
Zugelassene Hilfsmittel

In den schriftlichen Abiturprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:

  1.
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen Prüfungsfächern
  2.
Wörterbuch der sorbischen Rechtschreibung in Sorbisch
  3.
Ein- und zweisprachige nichtelektronische Wörterbücher (Fremdsprache – Deutsch/Deutsch – Fremdsprache) in den Prüfungsteilen A und B in den neuen Fremdsprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch und Tschechisch (In den praktischen Prüfungsteilen sind diese Wörterbücher nicht zugelassen.)
  4.
Benseler, Griechisch-Deutsches Schulwörterbuch, 15. Auflage, oder
 
Gemoll, Griechisch-Deutsches Schul- und Handwörterbuch im Fach Griechisch
 
Die Verwendung eines Wörterbuchs Griechisch-Deutsch ist nur im Prüfungsteil A gestattet. Wenn die Prüfungsteilnehmer den Gemoll verwenden, ist ihnen der Anhang „Alphabetisches Verzeichnis zur Bestimmung seltener und unregelmäßiger Verbformen“ des Benseler in geeigneter Form zugänglich zu machen.
  5.
Langenscheidts Großes Schulwörterbuch Lateinisch-Deutsch auf der Grundlage des Menge-Güthling, erweiterte Neuausgabe 1983 oder 2001 oder
 
Pons Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, Neubearbeitung 1986, oder Pons Wörterbuch für Schule und Studium Latein-Deutsch, Neubearbeitung 2003 oder
 
Stowasser Lateinisch-Deutsches Schulwörterbuch, Neubearbeitung 1994
 
im Fach Latein
Die Verwendung eines Wörterbuchs Latein-Deutsch ist nur im Prüfungsteil A gestattet.
  6.
grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner (GTR) ohne Computer-Algebra-System in Chemie, Mathematik und Physik
  7.
Tabellen- und Formelsammlung in Biologie, Chemie, Mathematik und Physik
  8.
Zeichengeräte in Biologie, Chemie, Mathematik und Physik
  9.
Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestimmungsschlüssel ohne farbige Illustrationen und ohne Abbildung des gesamten Pflanzen-Habitus in Biologie
10.
Bildkünstlerische Materialien und Arbeitsgeräte in Kunsterziehung, welche durch das SMK in einem gesonderten Schreiben festgelegt werden
11.
Bibel in Evangelische Religion und Katholische Religion

In den mündlichen Abiturprüfungen sind grundsätzlich die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer zugelassen. Über die Zulassung weiterer Hilfsmittel in den mündlichen Abiturprüfungen entscheidet die Fachprüfungskommission auf der Grundlage des Vorschlags des prüfenden Fachlehrers.

In den Ergänzungsprüfungen sind folgende Hilfsmittel zugelassen:

  1. Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen schriftlichen Prüfungsteilen
  2. ein einzelnes zweisprachiges Wörterbuch Lateinisch-Deutsch (wie im Fach Latein) im Teil A und zur Vorbereitung auf Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Latinum
  3. ein einzelnes zweisprachiges Wörterbuch Griechisch-Deutsch (wie im Fach Griechisch) im Teil A und zur Vorbereitung auf Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Graecum
  4. ein einzelnes zweisprachiges Wörterbuch Althebräisch-Deutsch im Teil A und zur Vorbereitung auf den Teil B der Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Hebraicum
V.
Bewertungsskalen

Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommen in Abhängigkeit des Faches und der Kursart Skalen mit 60 Bewertungseinheiten (BE) bzw. 90 BE zur Anwendung.

60-BE-Skala:

60-BE-Skala
BE Punkte Note
BE Punkte Note

60-58 15  1+
57-55 14  1
54-52

13

 1-


51-49

12

 2+

48-46

11

 2

45-43

10

 2-


42-40

09

 3+

39-37

08

 3

36-34

07

 3-


33-31

06

 4+

30-28

05

 4

27-25

04

 4-


24-21

03

 5+

20-17

02

 5

16-13

01

 5-


12-00

00

 6

90-BE-Skala:

90-BE-Skala
BE Punkte Note

BE

Punkte

Note


90-86

15

 1+

85-82

14

 1

81-77

13

 1-


76-73

12

 2+

72-68

11

 2

67-64

10

 2-


63-59

09

 3+

58-55

08

 3

54-50

07

 3-


49-46

06

 4+

45-41

05

 4

40-37

04

 4-


36-31

03

 5+

30-25

02

 5

24-19

01

 5-


18-00

00

 6

2
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
2.1
Leistungs- und Grundkursfach Deutsch

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Die Aufgabenarten können sein:

  • Untersuchendes Erschließen literarischer Texte: Textinterpretation,
  • Untersuchendes Erschließen pragmatischer Texte: Textanalyse,
  • Erörterndes Erschließen literarischer Texte: Literarische Erörterung,
  • Erörterndes Erschließen pragmatischer Texte: Texterörterung,
  • Erörterndes Erschließen ohne Textvorlage: Freie Erörterung,
  • Gestaltendes Erschließen literarischer Texte: Gestaltende Interpretation.

Textgrundlage können sein:

  • kürzere, in sich geschlossene Texte,
  • Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden Lektüreprogramm benannt sind,
  • zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im Vergleich.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Zum potentiellen Prüfungsstoff gehören folgende Ganzschriften und Teile des literarischen Werkes.

Leistungskurs

Leistungskurs
Autor Werk

Der Antigone-Stoff:

Sophokles: Antigone

 

R. Hochmuth: Die Berliner Antigone

J. W. v. Goethe:

Faust I

 

Faust II in Auszügen

H. v. Kleist:

Michael Kohlhaas

G. Büchner:

Woyzeck

R. M. Rilke:

Aus dem lyrischen Werk

F. Kafka:

Die Verwandlung

H. Hesse:

Der Steppenwolf

St. Zweig:

Schachnovelle

F. Dürrenmatt:

Der Besuch der alten Dame

G. Grass:

Im Krebsgang

Grundkurs

Grundkurs
Autor Werk

J. W. v. Goethe:

Faust I

H. v. Kleist:

Michael Kohlhaas

H. Heine:

Aus dem lyrischen Werk

G. Hauptmann:

Bahnwärter Thiel

F. Kafka:

Kurzprosa

St. Zweig:

Schachnovelle

B. Brecht:

Leben des Galileo Galilei

F. Dürrenmatt:

Die Physiker

S. Kirsch:

Aus dem lyrischen Werk

G. Grass:

Im Krebsgang

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Die Prüfungsleistung ist als ganzheitliche Leistung zu bewerten. Die Notenbildung erfolgt nicht durch Addition von auf die Anforderungsbereiche bezogenen Teilnoten, sondern auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.

2.2
Leistungs- und Grundkursfach Sorbisch

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Mögliche Aufgabenarten:
wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch

Textgrundlage können sein:

  • kürzere, in sich geschlossene Texte,
  • Textausschnitte aus Werken,
  • zwei kurze literarische Texte oder Textausschnitte im Vergleich.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

wie Leistungs- und Grundkursfach Deutsch

2.3
Leistungs- und Grundkursfächer in den Neuen Fremdsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch
2.3.1
Leistungskurs

Struktur der Prüfung

Kombinierte Aufgabe
Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen praktischen Prüfungsteil sowie die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.

Praktischer Prüfungsteil:

Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz

Die Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprüfung. Schwer-punkte des Gesprächs zwischen zwei Prüfungsteilnehmern sind Argumentation und Interaktion.

Schriftlicher Prüfungsteil:

Prüfungsteil A: Textaufgabe (Arbeitszeitanteil ca. 210 Minuten)

  • Es werden ein oder mehrere fremdsprachige Materialien vorgelegt
  • Die Länge der Textvorlagen beträgt insgesamt in
    Länge der Textvorlagen
    Fach Wörter
    Englisch: 750 bis ca. 900 Wörter
    Französisch, Italienisch, Spanisch: je 650 bis ca. 800 Wörter
    Polnisch, Russisch, Tschechisch: je 600 bis ca. 750 Wörter.
  • Gesamtumfang der Textproduktion: mindestens 600 Wörter in Englisch und mindestens 500 Wörter in den weiteren Fremdsprachen

Prüfungsteil B: Übersetzung (Arbeitszeitanteil ca. 60 Minuten)
Ein fremdsprachiger Text (nicht identisch mit der Textvorlage von Teil A) von 130 bis ca. 160 Wörtern, gegebenenfalls mit Wort- und Sacherläuterungen, ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Praktischer Prüfungsteil:

Aufgabe zur mündlichen Sprachkompetenz
erreichbar 20 BE

(siehe Formblätter der Anlagen 16 und 17 der OAVO-VwV in der jeweils geltenden Fassung)

Schriftlicher Prüfungsteil:
Prüfungsteil A: Textaufgabe

Textaufgabe
Aufgabe erreichbar BE
Inhalt
     Textverständnis erreichbar 10 BE
     Stellungnahme erreichbar 10 BE
Sprachliche Leistung
     Sprachrichtigkeit erreichbar 20 BE
     Ausdrucksvermögen erreichbar 10 BE
Prüfungsteil B: Übersetzung erreichbar 20 BE

Insgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala

2.3.2
Grundkurs

Struktur der Prüfungsarbeit

Kombinierte Aufgabe
Jeder Prüfungsteilnehmer hat die beiden schriftlichen Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.

Schriftlicher Prüfungsteil:

Wie Leistungskurs mit folgenden Ausnahmen im Prüfungsteil A:

  • Arbeitszeitanteil ca. 150 Minuten
  • Die Länge der Textvorlagen beträgt in
    Länge der Textvorlagen
    Fach Wörter
    Englisch: 500 bis ca. 650 Wörter
    Französisch, Italienisch, Spanisch: je 500 bis ca. 600 Wörter
    Polnisch, Russisch, Tschechisch: je 450 bis ca. 550 Wörter
  • Gesamtumfang der Textproduktion: mindestens 500 Wörter in Englisch und mindestens 400 Wörter in den weiteren Fremdsprachen.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Prüfungsteil A: Textaufgabe

Textaufgabe
Aufgabe erreichbar BE
Inhalt
  Textverständnis erreichbar 10 BE
  Stellungnahme erreichbar 10 BE
Sprachliche Leistung
  Sprachrichtigkeit erreichbar 20 BE
  Ausdrucksvermögen erreichbar 10 BE
Prüfungsteil B:
Übersetzung
erreichbar 10 BE
 
Die erforderliche Modifizierung der Fehlerzahl-BE-Tabelle zur Bewertung der Übersetzung wird den „Hinweisenfür den prüfenden Fachlehrer“ beigelegt.

Insgesamt: Anwendung der 60-BE-Skala

2.4
Leistungs- und Grundkursfächer in den Alten Fremdsprachen: Griechisch, Latein

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zwei Prüfungsteile A und B zu bearbeiten.

Prüfungsteile A und B
Aufgabe Inhalt
Teil A: Übersetzung (Arbeitszeitanteil im Leistungskurs 135 Minuten, im Grundkurs 105 Minuten)
Ein anspruchsvollerer Originaltext
  von ca. 185 Wörtern (Griechisch, Leistungskurs)
  von ca. 170 Wörtern (Latein, Leistungskurs)
  bzw. ein Originaltext
  von ca. 140 Wörtern (Griechisch, Grundkurs)
  von ca. 130 Wörtern (Latein, Grundkurs)
  ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Teil B: Interpretationsaufgabe (Arbeitszeitanteil im Leistungskurs 135 Minuten, im Grundkurs 105 Minuten)Ein zweiter Text in der jeweiligen Fremdsprache mit beigefügter Übersetzung ist nach vorgegebenen Arbeitsaufträgen zu interpretieren.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte benannt:

  • Griechisch: Philosophische Texte
  • Latein: Moralphilosophie Ciceros und Senecas

Für den Prüfungsteil B werden folgende Schwerpunkte benannt:

  • Griechisch: Das Welt- und Menschenbild in der attischen Tragödie; in Vergleichstexten auch weitere griechische Poesie und Prosa
  • Latein: Augusteisches Epos; in Vergleichstexten auch weitere Poesie und Prosa der augusteischen Zeit

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Aufgabe erreichbar BE
Leistungskurs
Teil A: Übersetzung erreichbar 45 BE
Teil B: Interpretationsaufgabe: erreichbar 45 BE
Anwendung der 90-BE-Skala
Grundkurs
Teil A: Übersetzung erreichbar 30 BE
Teil B: Interpretationsaufgabe: erreichbar 30 BE
          
Die erforderliche Modifizierung der Fehlerzahl-BE-Tabelle zur Bewertung der Übersetzung wird den „Hinweisen für den prüfenden Fachlehrer“ beigelegt.

Anwendung der 60-BE-Skala

2.5
Leistungskursfach Kunsterziehung

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben aus, die folgenden Aufgabentypen entsprechen:

  • Schriftlich-theoretischer Schwerpunkt mit bildnerisch-praktischem Anteil
    (Analyse und Interpretation von Bildwerken oder/und Quellentexten; bildnerisch-analytische Auseinandersetzung)
  • Bildnerisch-praktischer Schwerpunkt mit theoretischem Anteil
    (Bildkünstlerische Auseinandersetzung mit vorgegebenem Gestaltungsanliegen; Kommentieren und Interpretieren des Werkprozesses und des Ergebnisses)

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

2.6
Leistungskursfach Musik

Struktur der Prüfung

Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem theoretischen (schriftlichen) Prüfungsteil A und einem künstlerischen (praktischen) Prüfungsteil B zu unterziehen.

Struktur der Prüfung
Teil Aufgabe
Teil A: Analyse und Interpretation musikalischer Werke (Arbeitszeitanteil 270 Minuten)
Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Teil B: Praktisches Musizieren (Arbeitszeitanteil 30 Minuten)

Jeder Prüfungsteilnehmer hat in diesem Prüfungsteil die folgenden vier Schwerpunkte zu absolvieren:

(1)    Vortragen von insgesamt zwei bis drei instrumentalen und/oder begleiteten vokalen Stücken unterschiedlicher Genres und aus mindestens zwei verschiedenen Epochen,

(2)    Darbieten eines für den Prüfungsteilnehmer unbekannten Stückes oder einer Melodie prima vista (Vom-Blatt-Spiel/Vom-Blatt-Singen) mit entsprechend geringerem technischen Schwierigkeitsgrad

(3)    Darbieten mindestens eines Stückes im Ensemblemusizieren, z. B. in kammermusikalischen Besetzungen, im mehrstimmigen Chorsatz oder im Korreptieren

(4)    Interpretationsgespräch zu einem vom Prüfungsteilnehmer vorgetragenem Stück aus dem Schwerpunkt (1)

Der Prüfungsteil B findet an einem Tag im Zeitraum der schriftlichen Prüfungen statt, den die jeweilige Bildungseinrichtung festlegt. Die Reihenfolge der Einzelprüfungen wird vom Kurslehrer im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden festgelegt.

Das Programm für die Schwerpunkte (1) und (3) ist unter Verantwortung des Prüfungsteilnehmers durch diesen in Absprache mit dem Kurslehrer rechtzeitig vor Prüfungsbeginn verbindlich festzulegen. Für den prüfenden Fachlehrer sind die Noten der dargebotenen Instrumental- bzw. Gesangsstücke bereitzustellen.

Folgende Instrumente sind zugelassen:

Tasteninstrumente

  • Klavier, Cembalo
  • Kirchenorgel
  • Akkordeon

Saiteninstrumente

  • Violine; Viola, Violoncello; Kontrabass
  • akustische Gitarre; E-Gitarre; Mandoline; E-Bass
  • Harfe

Holzblasinstrumente

  • Querflöte; Blockflöte (Sopranino, Sopran, Alt, Tenor)
  • Oboe; Klarinette, Fagott
  • Saxophon (Sopran, Alt, Tenor)

Blechblasinstrumente

  • Horn, Flügelhorn (Alt, Tenor, Bariton)
  • Trompete; Posaune; Tuba

Schlagzeug

Kleine Trommel, Pauken, Drumset

Weitere, hier nicht genannte Instrumente bedürfen rechtzeitig einer Zustimmung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in Abstimmung mit dem zuständigen Regionalschulamt. Eine Genehmigung wird z. B. dann ausgesprochen, wenn die Vergleichbarkeit mit den anderen Instrumenten gewährleistet ist, d. h., wenn ein im Schwierigkeitsgrad und im Niveau entsprechendes Vortragsprogramm absehbar ist. Die Genehmigung kann an Auflagen gebunden sein.

Den Prüfungsteilnehmern ist ausreichend Zeit zum Einspielen und zum Einsingen zu gewähren.

Für die materielle und personelle Absicherung (z. B. erforderlicher Klavierbegleitung, Verfügbarkeit der Instrumente) ist der Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich. Mitschüler und weitere Personen sind im Prüfungsraum nur zugelassen, wenn sie musikalische Aufgaben (z. B. Begleitung am Klavier) wahrnehmen.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Für den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunkte benannt:

  1. Geistliche Musik in der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts
  2. Romantische Klaviermusik des 19. Jahrhunderts
  3. Das Solokonzert in der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Teil Bewertung
Teil A: Anwendung der 60-BE-Skala
Teil B: Bewertungskriterien sind:
  Schwierigkeitsgrad,
  korrekte Wiedergabe des Notentextes,
  technische Sauberkeit,
  künstlerisches Gestaltungsvermögen/Interpretation.
Die vier Schwerpunkte sind mit jeweils gleicher Wichtung in die Bewertung einzubeziehen.

Für den Prüfungsteil wird eine ganze Punktzahl erteilt (siehe Formblätter der Anlage 15 der OAVO-VwV in der jeweils geltenden Fassung).

Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung für das Fach Musik wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten Punktzahlen berechnet. Beim Auftreten der Dezimalstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden.

3
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
3.1
Leistungs- und Grundkursfach Geschichte

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:

  • Die Entwicklung von Staat und Gesellschaft in Deutschland von 1806 bis 1890
  • Deutsche Außenpolitik im internationalen Mächtesystem und deutsch-deutsche Beziehungen im internationalen Rahmen (1871 bis 1990)
  • Die Entwicklung von Innen-, Wirtschafts- und Sozialpolitik in Deutschland von 1918 bis Mitte der 1970er Jahre

Schwerpunkte im Grundkursfach sind:

  • Die Entwicklung von Staat und Gesellschaft in Deutschland zwischen Wiener Kongress und Ende der Ära Bismarck unter Einbeziehung der Außenpolitik Bismarcks
  • Von der Demokratie zur Diktatur – innenpolitische Entwicklung in Deutschland von 1918 bis 1945
  • Die deutsche Außenpolitik und die deutsch-deutschen Beziehungen im internationalen Rahmen (1933 bis 1990) unter Einbeziehung des Versailler Vertrages

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

4
Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld
4.1
Leistungs- und Grundkursfach Mathematik

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:

  • im Teil A eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Analysis
  • im Teil B eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Geometrie/Algebra
  • im Teil C eine Pflichtaufgabe vorrangig zu Problemen der Stochastik
  • im Teil D eine von zwei Wahlaufgaben mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad

Die Wahlaufgaben berücksichtigen insbesondere Aspekte wie:

  • die Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathematischer Teilgebiete
  • die Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten auf praxisnahe Sachverhalte
  • die selbstständige Auswahl und flexible Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

In den Aufgabenstellungen werden Kompetenzen im

  • mathematischen Modellieren,
  • algorithmisch-kalkülmäßigen Arbeiten sowie
  • Interpretieren und Beurteilen von Lösungen

in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt.

Alle Lernbereiche des Lehrplans der gymnasialen Oberstufe mit Ausnahme des Lernbereichs 3 aus dem Kurshalbjahr 12/II („Elemente der beurteilenden Statistik“ im Leistungskurs sowie „Elemente der beschreibenden und beurteilenden Statistik“ im Grundkurs) enthalten potentiellen Prüfungsstoff.

Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung wird auf die nachstehende Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:

„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch–na-turwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002).

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Prüfungsteil Erreichbare BE-Anzahl
Prüfungsteil Erreichbare BE-Anzahl
A 25
B 15
C 10
D 10

Anwendung der 60-BE-Skala

4.2
Leistungs- und Grundkursfach Biologie

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:

  • im Teil A eine Pflichtaufgabe ohne eigene praktische Tätigkeit
  • im Teil B eine von zwei Wahlaufgaben ohne eigene praktische Tätigkeit
  • im Teil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener praktischer Tätigkeit

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Die Aufgaben stellen vernetzte Anforderungen aus den in den EPA Biologie beschriebenen Themenbereichen A, B und C.

Alle Lernbereiche des Lehrplans der gymnasialen Oberstufe mit Ausnahme des Lernbereichs 4 aus Jahrgangsstufe 12 „Entwicklungsbiologie“ enthalten potentiellen Prüfungsstoff.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Prüfungsteil Erreichbare BE-Anzahl
Prüfungsteil Erreichbare BE-Anzahl
A 25
B 20
C 15

Anwendung der 60-BE-Skala

4.3
Leistungs- und Grundkursfach Chemie

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:

  • im Teil A eine Pflichtaufgabe zu Anforderungen vorrangig aus der Jahrgangsstufe 11 ohne eigene experimentelle Tätigkeit
  • im Teil B eine Pflichtaufgabe zu Anforderungen vorrangig aus der Jahrgangsstufe 12 ohne eigene experimentelle Tätigkeit
  • im Teil C eine von zwei Wahlaufgaben mit eigener experimenteller Tätigkeit zu Anforderungen aus den Jahrgangsstufen 11 und 12

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Alle Lernbereiche des Lehrplans der gymnasialen Oberstufe mit Ausnahme des Lernbereichs 3 aus Jahrgangsstufe 12 („Freies Thema“ im Leistungskursfach und „Chemie des Wassers und der Atmosphäre“ im Grundkursfach) enthalten potentiellen Prüfungsstoff.

Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung wird auf die nachstehenden Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.3.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Bewertungsmaßstab
Prüfungsteil Erreichbare BE-Anzahl
Prüfungsteil Erreichbare BE-Anzahl
A 25
B 20
C 15

Anwendung der 60-BE-Skala

4.4
Leistungs- und Grundkursfach Physik

Struktur der Prüfungsarbeit

wie Leistungs- und Grundkursfach Chemie

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Alle Lernbereiche des Lehrplans der gymnasialen Oberstufe mit Ausnahme des Lernbereichsteils „Spezielle Relativitätstheorie“ aus dem Kurshalbjahr 12/II im Leistungskursfach und des Lernbereichsteils „Kinetisch-statistische Betrachtung“ aus dem Kurshalbjahr 12/II im Grundkursfach enthalten potentiellen Prüfungsstoff.

Hinsichtlich der Möglichkeiten der GTR-Nutzung in der Abiturprüfung wird auf die nachstehenden Veröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung verwiesen:
„Verwendung von ausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissenschaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigen Taschenrechners (GTR)“ (erschienen 2002), daraus die Abschnitte 1, 2 und 3.2.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

wie Leistungs- und Grundkursfach Chemie

5
Prüfungsfächer ohne Zuordnung zu einem Aufgabenfeld
5.1
Leistungskursfach Sport

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem theoretischen (schriftlichen) Prüfungsteil A und einem sportpraktischen Prüfungsteil B zu unterziehen.

Struktur der Prüfungsarbeit
Prüfungsteil Aufgabe
Teil A: Sporttheorie Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.
Teil B: sportpraktischer PrüfungsteilDieser Prüfungsteil findet an zwei anderen Tagen statt, die die jeweilige Bildungseinrichtung nach Abstimmung mit dem zuständigen Regionalschulamt festlegt. Der sportpraktische Prüfungsteil erstreckt sich für jeden Prüfungsteilnehmer auf zwei Sportarten (eine Individual- und eine Mannschaftssportart), die im Rahmen des belegten Kurses im Kernbereich absolviert wurden.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Im Prüfungsteil A (Sporttheorie) sind die nachfolgend genannten Lernbereichsanforderungen potenzielle Prüfungsstoffe.

Sportmotorische Grundlagen

  • Personale Leistungsvoraussetzungen
  • Motorische Ontogenese

Trainingsmethodische Grundlagen

  • Prozesse und Funktionen der Leistungsentwicklung und des Lernprozesses
  • Grundlagen der Trainingsmethodik
  • Methodik der Ausbildung motorischer Fähigkeiten
  • Methodik der Ausbildung sporttechnischer Fertigkeiten
  • Wettkämpfe und Wettkampfvorbereitung

Psychosoziale Grundlagen

  • Soziale Aspekte des Sports
  • Tätigkeit – Handlung – Leistung als Kategorien des Sports und der Sportwissenschaft

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Teil A

Bewertungsmaßstab
Prüfungsteil Aufgabe
– Lernbereich I (Sportmotorische Grundlagen) 25 BE
– Lernbereich II (Trainingsmethodische Grundlagen) 25 BE
– Lernbereich III (Psychosoziale Grundlagen) 10 BE

Anwendung der 60-BE-Skala im Teil A

Teil B

Für den Prüfungsteil wird eine ganze Punktzahl erteilt. Diese wird gemäß den „Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für die praktische Abiturprüfung im Fach Sport an Gymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung“ in der jeweils geltenden Fassung ermittelt.

Die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung für das Fach Sport wird als arithmetisches Mittel der in den Teilen A und B erreichten Punktzahlen berechnet. Beim Auftreten der Dezimalstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden.

5.2
Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion

(jeweils nur für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)

Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:

  • Biblische Aussagen zum Menschen in Auseinandersetzung mit modernen anthropologischen Positionen
  • Gottesbilder als Herausforderungen des Glaubens
  • Kirchliche Positionen zu gesellschaftlichen Herausforderungen seit der Reformation
  • Biblische Orientierungen christlicher Ethik und philosophische Ansätze zur Begründung sittlichen Handelns

Schwerpunkte im Grundkursfach sind:

  • Gott in biblischer Rede und die Gottesfrage heute
  • Jesus Christus in historischer Forschung und theologischer Deutung
  • Christ sein im Spannungsfeld von Kirche und Gesellschaft
  • Christliche Anthropologie und die Frage nach der Autonomie des Menschen

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

5.3
Leistungs- und Grundkursfach Katholische Religion

(jeweils nur für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)

Struktur der Prüfungsarbeit

wie Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion

Ergänzende Hinweise zum Prüfungsinhalt

Schwerpunkte im Leistungskursfach sind:

  • Sittliche Botschaft der Bibel und Herausforderungen an Kirche im 21. Jahrhundert
  • Die Frage nach dem historischen Jesus
  • Historische und theologische Interpretationsmodelle der Christologie und Wirkungsgeschichte
  • Das Gottesverständnis der Bibel und der Gottesglaube vor dem Forum der Vernunft
  • Das Spannungsfeld zwischen Glauben und Wissen
  • Freiheit und Verantwortung und ihre Bedeutung für ein sinnerfülltes Leben und Handeln

Schwerpunkte im Grundkursfach sind:

  • Die Arbeit – ein zentrales Thema der katholischen Soziallehre
  • Biblische Grundlagen sozialen Handelns und ihre Konkretisierung im Bezug auf Eigentum und Einkommen
  • Die Botschaft Jesu und die Begründung von Kirche
  • Der Gottesglaube im Spannungsfeld von Glauben und Wissen
  • Grundzüge des biblischen Menschenbildes im Vergleich zu säkularen Sinnentwürfen

Verbindlicher Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

6
Hinweise zu den Ergänzungsprüfungen zum Nachweis von Lateinkenntnissen (Latinum), Griechischkenntnissen (Graecum) bzw. Hebräischkenntnissen (Hebraicum)

Struktur der Prüfung

Jeder Prüfungsteilnehmer hat sich einem schriftlichen Prüfungsteil A und einem mündlichen Prüfungsteil B zu unterziehen. Prüfungsteilnehmer, deren schriftlicher Prüfungsteil mit „ungenügend“ (Note 6) bewertet wurde, sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Unmittelbar vor dem mündlichen Prüfungsteil hat der Prüfungsteilnehmer in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten einen von dem prüfenden Fachlehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Fachprüfungskommission gewählten Originaltext im Umfang von
ca. 50 lateinischen Wörtern (Latinum)
ca. 60 griechischen Wörtern (Graecum)
ca. 15 hebräischen Wörtern (Hebraicum)
zu bearbeiten.

Der im mündlichen Prüfungsteil vorgelegte Originaltext entspricht den für den schriftlichen Prüfungsteil geltenden Kriterien, wobei sein Schwierigkeitsgrad die Situation einer mündlichen Prüfung berücksichtigt; das dem Prüfungsteilnehmer vorliegende Textblatt umfasst nur den Text sowie eventuell eine kurze Einführung in den Kontext und maximal zwei knappe Übersetzungshilfen.

Hinweise zum Prüfungsinhalt des schriftlichen Prüfungsteils A

Latinum:
Ein anspruchsvollerer Originaltext im Umfang von ca. 180 lateinischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen; der Text entstammt einer politischen Rede oder einem philosophischen oder historiographischen Werk und bezieht sich auf die Inhaltsbereiche römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von ca. 1800 lateinischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

Graecum:
Ein anspruchsvollerer Text aus dem Gesamtwerk Platons im Umfang von ca. 195 griechischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von ca. 2000 griechischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus den Bereichen griechische Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

Hebraicum:
Ein mittelschwerer narrativer Text des Alten Testamentes im Umfang von ca. 100 hebräischen Wörtern gemäß der Biblia Hebraica Stuttgartensia, Stuttgart 1983, ist in angemessenes Deutsch zu übersetzen.
Durch die Übersetzung weist der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nach, den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein Grundwortschatz von ca. 400 hebräischen Wörtern und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der Geschichte, Geographie, Gesellschaft und Religion des Alten Israel und seiner altorientalischen Umwelt vorausgesetzt.

Hinweise zum Prüfungsinhalt des mündlichen Prüfungsteils B

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das sich bevorzugt auf Lernziele und Lerninhalte richtet, die im schriftlichen Prüfungsteil noch nicht überprüft worden sind. Die Übersetzung von Teilen des Textes kann dabei dem Nachweis eines vertieften Textverständnisses und hinreichender Kenntnisse der Elementargrammatik dienen. Die mündliche Prüfung umfasst folgende Bereiche: Lexik, Morphologie, Syntax; Texterschließung; Textrezeption und Tradition; Sachwissen.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab für den Teil A

Die Übersetzung wird nach einer verbindlichen Fehlerzahl-Noten-Tabelle bewertet, die dem vorgelegten Text für die Hand des prüfenden Fachlehrers beigegeben ist. Es werden nur ganze Noten erteilt.

Verbindlicher Bewertungsmaßstab für den Teil B

Die in der mündlichen Prüfung erbrachte Leistung ist nach der Notenskala von 1 bis 6 zu bewerten. Es sind nur ganze Noten zulässig.

Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung

Das Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung setzt sich zu gleichen Teilen aus den für die schriftliche und für die mündliche Prüfung erteilten Noten zusammen. Die Prüfung ist bestanden, wenn die ermittelte Gesamtnote 4,0 oder besser ist.

Dresden, den 31. Mai 2005

Raphaele Polak
Abteilungsleiterin

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2005 Nr. 7, S. 164

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. Juni 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009