Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Unternehmensorientierte Qualifizierung arbeitsloser Personen“
Vom 19. April 2004
Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Maßnahmen vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) unternehmensorientierte Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Personen. Entsprechende Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen gestellt werden. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.
Gegenstand der Förderung:
Gefördert werden können Qualifizierungsprojekte für Arbeitslose ohne Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach Sozialgesetzbuch III als potenzielle beziehungsweise zukünftige Mitarbeiter in Unternehmen, wenn diese Unternehmen konkreten Personalbedarf beziehungsweise Einstellungsabsichten artikulieren. Darüber hinaus kann eine Förderung der Qualifizierung von arbeitslosen Personen (bei Weiterleistung von Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosenhilfe) erfolgen, die an einer Trainingsmaßnahme nach § 48 ff.
SGB III in einem Betrieb, beziehungsweise die an einer Trainingsmaßnahme im europäischen Ausland teilnehmen.
Grundsätzlich sollen spezielle, auf die Teilnehmergruppe ausgerichtete Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Kurze Qualifizierungsprojekte (gegebenenfalls in modularer Form) sind zu bevorzugen. Praktika beziehungsweise Training on the job sollten Bestandteil des Projektes sein.
Förderziel:
Ziel ist es, die arbeitslosen Personen durch zielgerichtete Qualifizierung kurz- und mittelfristig in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zielgruppe:
- Arbeitslose Personen ohne Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (einschließlich Hochschul- und Fachhochschulabsolventen);
- Arbeitslose Personen (bei Weiterleistung von Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosenhilfe), die an einer Trainingsmaßnahme nach § 48 ff. SGB III in einem Betrieb teilnehmen,
- Arbeitslose Personen (bei Weiterleistung von Arbeitslosengeld beziehungsweise Arbeitslosenhilfe), die an einer Trainingsmaßnahme nach § 48 ff. SGB III teilnehmen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen europäischen Staat durchgeführt werden, mit dem die Europäische Gemeinschaft ein Assoziierungsabkommen geschlossen hat
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger einschließlich Unternehmen (natürliche Personen oder Personenvereinigungen oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen, die die beschriebenen Projekte durchführen, sein.
Antragsverfahren:
Anträge sind bei der
Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: 0351/4910-4930
Fax: 0351/4910-1015
Vor Antragstellung wird gebeten, sich auf der genannten Internet-Seite über Beratungsmöglichkeiten, nähere Fördermodalitäten und einzureichende Unterlagen, wie Anforderungen zur Zulassung als ESF-Projektträger zu informieren und eine nähere Beratung in Anspruch zu nehmen.
Auswahlverfahren:
Aus den eingereichten Anträgen werden förderfähige und förderwürdige Anträge ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung eines dafür eingesetzten Gremiums und fachlicher Kriterien.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl der förderwürdigen Projekte sind:
- Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur
- zu erwartende Integration der Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt bei effizientem Mitteleinsatz
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dresden, den 19. April 2004
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Schröder
Referatsleiterin