Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Vom 16. Oktober 2015
Auf Grund des § 77 Nummer 2 des Sächsischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971) und des § 3 des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2004 (SächsGVBl. S. 365) verordnet die Staatsregierung:
Artikel 1
Änderung der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung
Die Sächsische Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung vom 16. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 901), die durch Artikel 9 der Verordnung vom 16. September 2014 (SächsGVBl. S. 530) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst:
„§ 25 Inanspruchnahme der Elternzeit“. - 2.
- § 24 wird wie folgt geändert:
- a)
-
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Beamte haben nach Maßgabe des § 15 Absatz 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2015 (BGBl. I S. 33), in der jeweils geltenden Fassung, Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge.“ - b)
- Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- c)
- Absatz 4 wird Absatz 2.
- 3.
- § 25 wird wie folgt gefasst:
-
„§ 25
Inanspruchnahme der Elternzeit - Die Inanspruchnahme der Elternzeit bestimmt sich für Beamte nach den Vorschriften des § 16 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes.“
- 4.
- In § 27 Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe „§ 24 Abs. 4“ durch die Angabe „§ 24 Absatz 2“ ersetzt.
- 5.
- § 28 wird wie folgt gefasst:
-
„§ 28
Übergangsregelungen - Für die vor dem 1. Juli 2015 geborenen oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommenen Kinder sind die §§ 24 und 25 der Sächsischen Urlaubs-, Mutterschutz- und Elternzeitverordnung in der am 30. Juni 2015 geltenden Fassung anzuwenden.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2015 in Kraft.
Dresden, den 16. Oktober 2015
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig