Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung eines Projektes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
„Sächsischer Landeswettbewerb zur Umsetzung der Agenda 21 in der Beruflichen Ausbildung 2006 bis 2008“
Vom 7. November 2005
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt gemäß Punkt A der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem ESF mitfinanzierten Projekten (ESF-Richtlinie) vom 19. Mai 2005 (SächsABl. S. 467, 873) die Durchführung von drei Sächsischen Landeswettbewerben zur Umsetzung der Agenda 21 in der Beruflichen Ausbildung zu fördern.
Interessenten sind aufgefordert, Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu stellen.
Zuschussfähig sind nur Ausgaben, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen.
Es wird nur ein Projekt gefördert.
Gegenstand der Förderung:
Das Projekt umfasst die Vorbereitung, Durchführung und die Öffentlichkeitsarbeit für drei sächsische Landeswettbewerbe in den Jahren 2006 bis 2008. Dazu sind die Wettbewerbe in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu machen, insbesondere ausbildende Unternehmen auch direkt anzusprechen und bei der Entwicklung von Wettbewerbsprojekten in geeigneter Weise zu beraten. Im Rahmen des Projekts sind ferner geeignete Sponsoren einzuwerben.
Inhaltlich sollen die Ziele der Agenda 21 unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen wirtschaftlichen Unternehmensentwicklung zur Sicherung und Erweiterung der Erwerbstätigkeit sowie zur Stärkung der Innovationskraft und des Unternehmergeistes in Form von Projektarbeit behandelt werden. Eine kooperative Teilhabe der Beschäftigten sowie die Berücksichtigung von Familienfreundlichkeit soll ebenfalls in die Projektarbeit einfließen. Die Gleichstellung von Frau und Mann ist zu berücksichtigen.
Eine offensive Öffentlichkeitsarbeit zur Präsentation des Wettbewerbs in allen Phasen – von der Teilnehmergewinnung über die Entwicklung der Projektidee bis hin zur Ideenumsetzung und Präsentation der Ergebnisse der Teilprojekte – wird erwartet. Dazu zählen auch Informationsveranstaltungen sowie eine Auszeichnungsveranstaltung in einem angemessenen repräsentativen Rahmen.
Die Ermittlung der besten Beiträge sollte durch eine unabhängige, kompetente und ehrenamtliche Jury ermittelt werden. Die besten Beiträge werden prämiert.
Die drei Landeswettbewerbe werden als ein Gesamtprojekt in drei Teilprojekten durchgeführt. Das erste Teilprojekt für das Schul- beziehungsweise Ausbildungsjahr 2005/2006 ist bis spätestens zum Ende des 3. Quartals des Jahres 2006 abzuschließen. Die Teilprojekte für die Schul- beziehungsweise Ausbildungsjahre 2006/2007 und 2007/2008 sind bis spätestens zum Abschluss des jeweiligen Ausbildungsjahres abzuschließen. Das Gesamtprojekt endet spätestens am 31. Juli 2008, die Abrechnung zur Verwendungsnachweisprüfung ist der SAB vollständig bis spätestens 31. August 2008 zu übergeben. Für später eingehende Belege beziehungsweise Unterlagen wird keine Garantie für die Erstattung übernommen.
Die drei auszurichtenden Wettbewerbe stellen jeweils eigenständige Teilprojekte dar. Nach Abschluss jedes Teilprojektes ist ein Zwischennachweis zu erstellen.
Um eine zunehmend selbsttragende Form der Wettbewerbe zu erreichen, erfolgt die Förderung in degressiver Form. Für das Projekt wird die verbindliche Zusage von Eigenanteilen beziehungsweise im Wege des Sponsoring eingeworbenen Finanzierungsanteilen von 20 % der förderfähigen Ausgaben für das Ausbildungsjahr 2005/06 gefordert. Dieser Eigenanteil ist in den folgenden Jahren auf 25 beziehungsweise 30 Prozent zu erhöhen. Die verbindlichen Zusagen sind jeweils vor Beginn jedes Teilprojektes vorzulegen, für das Ausbildungsjahr 2005/06 bereits mit den Antragsunterlagen.
Ziele der Förderung:
- Verankerung des Gedankens einer nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung im Sinne der Rio-Deklaration in der Berufsausbildung, insbesondere bei den Auszubildenden,
- Transfer von Good-Practice-Beispielen nachhaltigen Wirtschaftens in die Praxis,
- Darstellung der Leistungsfähigkeit beruflicher Bildung in Sachsen durch Präsentation der besten Wettbewerbsbeiträge in der Öffentlichkeit,
- Erhöhung der Bekanntheit und Attraktivität des Wettbewerbs durch den Antragsteller, um eine nachhaltige und selbsttragende Finanzierung künftiger Wettbewerbe soweit möglich zu erreichen.
Besonderer Wert wird auf die verstärkte Einbeziehung von Ausbildungsbetrieben und die Praxisorientierung der Wettbewerbsbeiträge gelegt.
Einzureichende Unterlagen:
- Wettbewerbskonzeption für die Durchführung des gesamten Wettbewerbs mit Darstellung der Wettbewerbsoptimierung von Teilprojekt zu Teilprojekt und Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.
- Nachvollziehbarer Finanzplan zur Gesamtfinanzierung des Wettbewerbes mit Darstellung eines effizienten Mitteleinsatzes, unterteilt in Teilprojektausgaben pro Ausbildungsjahr.
- Angaben über die Absicherung der nach der ESF-Richtlinie nicht förderfähigen Ausgaben.
- Verbindliche Zusagen der Sponsoren der Wettbewerbe.
- Bescheinigung der Teilnahme an einem Umweltmanagementsystem von einer unabhängigen Stelle zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (DIN EN ISO 14001, Abschnitt 4 der Verordnung [EG] Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung [EMAS] [ABl. EG Nr. L 114 S. 1, 2002 Nr. L 327 S. 10] oder gleichwertiger Umweltmanagement-Maßnahmen) beziehungsweise an der Umweltallianz Sachsen.
- Vorlage eines plausiblen Nachhaltigkeitkonzeptes zur selbst tragenden Ausgestaltung des Wettbewerbs in der Zukunft.
Zuwendungsempfänger:
Zuwendungsempfänger können Träger (Bildungsträger oder Unternehmen als natürliche oder juristische Personen) mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein.
Antragsverfahren:
Anträge sind bis zum 15. Dezember 2005 auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
Sächsischen Aufbaubank-Förderbank
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel.: (03 51) 49 10-49 30
Fax: (03 51) 49 10-10 15
zu stellen.
Das Internet-Portal verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben und Art der einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger).
Auswahlverfahren:
Aus den bis zum Stichtag eingereichten förderfähigen Anträgen wird der den genannten Zielen und Bedingungen am Besten entsprechende Antrag ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung öffentlicher Belange.
Wesentliche Kriterien für die Auswahl des förderwürdigen Projektes sind:
- konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den notwendigen Angaben nach der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur,
- Erfahrungen des Antragstellers bei der Durchführung ähnlicher Projekte,
- Darlegung eines plausiblen Sponsoringkonzeptes zur Absicherung des über den Projektzeitraum stetig steigenden Eigenanteils beziehungsweise der nichtförderfähigen Kosten,
- Teilnahme an einen Umweltmanagementsystem.
Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Dresden, den 7. November 2005
Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit
Voigt
Referatsleiter