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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Vollzitat: Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik vom 24. Februar 2016 (SächsGVBl. S. 82)

Gesetz
zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

Vom 24. Februar 2016

Der Sächsische Landtag hat am 3. Februar 2016 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 3. November 2015 von den Ländern der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Dresden, den 24. Februar 2016

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2016 Nr. 3, S. 82
    Fsn-Nr.: 607-6/4

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 24. März 2016