Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Kostenpauschale für die Mitglieder des Sächsischen Landtages nach § 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes sowie weiterer Entschädigungsleistungen und Abzugsbeträge nach dem Abgeordnetengesetz
Vom 9. Februar 2016
Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale (§ 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000 [SächsGVBl. S. 326], das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 29. April 2015 [SächsGVBl. S. 349] geändert worden ist) beträgt ab 1. April 2016 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 3 144,41 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
lfd. Buchstabe | Entfernung | Betrag in Euro |
---|---|---|
a) | bis 50 km | 3 650,92 Euro |
b) | 51 bis 100 km | 3 880,61 Euro |
c) | über 100 km | 4 111,30 Euro. |
Die zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale für die Wahrnehmung der Stellvertretung (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes) sowie der Abzug von der Kostenpauschale bei Abwesenheit (§ 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes) betragen ab 1. April 2016 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 50,15 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
lfd. Buchstabe | Entfernung | Betrag in Euro |
---|---|---|
a) | bis 50 km | 65,20 Euro |
b) | 51 bis 100 km | 80,24 Euro |
c) | über 100 km | 95,29 Euro. |
Der monatliche Abzugsbetrag für einen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Dienstwagen (§ 6 Absatz 2 Satz 13 des Abgeordnetengesetzes) beträgt ab 1. April 2016 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 275,83 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
lfd. Buchstabe | Entfernung | Betrag in Euro |
---|---|---|
a) | bis 50 km | 366,10 Euro |
b) | 51 bis 100 km | 687,06 Euro |
c) | über 100 km | 817,45 Euro. |
Die steuerfreie monatliche Amtsaufwandsentschädigung (§ 6 Absatz 6 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes) beträgt ab 1. April 2016 für
Person | Betrag in Euro |
---|---|
Präsidenten | 461,54 Euro |
stellvertretende Präsidenten | 230,77 Euro |
Fraktionsvorsitzende | 307,70 Euro |
Vorsitzende von Ausschüssen und Enqute-Kommissionen | 333,34 Euro. |
Dresden, den 9. Februar 2016
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler