Änderung des Gesetzes über den Vollzug des Berufsrechts der Heilberufe und der arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über den Vollzug des Berufsrechts der Heilberufe und der arzneimittel- und apothekenrechtlichen Vorschriften vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 96)
Bestandteil der Vorschrift Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten