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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Geschäftsordnung für den Denkmalrat

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Geschäftsordnung für den Denkmalrat vom 23. Juni 2017 (SächsABl. S. 955)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Geschäftsordnung für den Denkmalrat

Vom 23. Juni 2017

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Geschäftsordnung für den Denkmalrat vom 15. September 1993 (SächsABl. 1994 S. 5), die durch Ziffer XXV der Verwaltungsvorschrift vom 1. März 2012 (SächsABl. S. 336) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 348), wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2.2 Satz 2 und in Nummer 2.6 Satz 2 wird jeweils das Wort „Landesoberbehörden“ durch das Wort „Fachbehörden“ ersetzt.
2.
In Nummer 2.5 Satz 1 wird das Wort „einmal“ durch das Wort „zweimal“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 23. Juni 2017

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2017 Nr. 28, S. 955
    Fsn-Nr.: 46

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 14. Juli 2017