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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2017/18

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2017/18 vom 20. Oktober 2017 (MBl. SMK S. 426)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2017/18

Vom 20. Oktober 2017

I.

Ziffer II der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schuljahr 2017/18 vom 25. Mai 2017 (MBl. SMK S. 164) wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Dem Wortlaut der Nummer 1 werden folgende Sätze vorangestellt:
„Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung sind. Eventuell vorhandene Speicher müssen gesperrt oder gelöscht werden. Internetfähige Hilfsmittel sind ausgeschlossen.“
 
b)
In dem neuen Satz 4 wird das Wort „nichtelektronisches“ gestrichen.
2.
In der Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 3 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe b wird jeweils das Wort „nichtelektronisches“ gestrichen.
3.
Nummer 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchstabe b wird das Wort „nichtelektronisches“ gestrichen.
 
b)
Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:
 
 
„c)
Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik bis Klassenstufe 10 mit folgenden Ausnahmen:
 
aus dem Lernbereich 4 (Funktionale Zusammenhänge) in Klassenstufe 10
 
Einblick gewinnen in die Parameterdarstellung von Kurven am Beispiel der Darstellung des Kreises
 
Kennen von Zahlenfolgen als spezielle Funktionen
 
explizite und rekursive Bildungsvorschriften
 
Schranke, Grenzwert
 
 
 
Lernbereich 5 (Vernetzung: Zinsrechnung) in Klassenstufe 10“
 
c)
Der bisherige Buchstabe c wird Buchstabe d.

II.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 20. Oktober 2017

Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Dr. Frank Pfeil
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2017 Nr. 12, S. 426
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. November 2017