Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
über die dritte Änderung des Gemeinsamen Umsetzungsdokumentes zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen
dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Vom 14. November 2017
Das mit Datum vom 3. Juli 2015 (SächsABl. S. 1031) bekannt gegebene Gemeinsame Umsetzungsdokument zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit 2014 – 2020 zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 24. November 2016 (SächsABl. S. 1520) geändert worden ist, wird in folgenden Punkten geändert:
Nummer 4.4.3 – Bestimmungen zur Zuschussfähigkeit der Ausgaben
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- Regelung der Zulässigkeit einer Kombination von Angebots- und Preisvergleich im Rahmen des Nachweises der wirtschaftlichen und sparsamen Fördermittelverwendung
Nummer 4.5.1 – Allgemeines
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- Klarstellung, dass auf sächsischer Seite ausschließlich Sachleistungen der Begünstigten als zuschussfähig anerkannt werden können
Nummer 4.5.2.1 – Tatsächliche Kosten
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- Verpflichtung des Arbeitgebers zur Adressierung arbeitsrechtlicher Dokumente an den Arbeitnehmer
Nummer 4.7 – Einnahmen
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- Präzisierung des gesamten Abschnittes
Nummer 4.7.2 – Nettoeinnahmen, die während der Projektlaufzeit entstehen
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- Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 4.7
Nummer 4.7.3 – Nettoeinnahmen, die nach dem Abschluss des Projektes entstehen
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- Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 4.7
Nummer 4.7.4 – Einnahmen bei Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben gemäß Artikel 65 Absatz 8 Buchstabe i der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
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- Redaktionelle Änderung zur Präzisierung und Straffung
Nummer 7.3.1 – Prüfung der Kontrollinstanzen
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- Redaktionelle Änderung; Benennung der Einrichtung anstelle der Arbeitseinheit
Nummer 7.4.1 – Entscheidung des Gemeinsamen Sekretariats/SAB
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- Regelung zur Zweisprachigkeit des Beschwerdeschreibens
Nummer 7.4.3 – Entscheidung des Begleitausschusses
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- Regelung zur Zweisprachigkeit des Beschwerdeschreibens
Anlage 1 – Liste der tschechischen Begünstigten
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- Erweiterung des Kreises der Begünstigten in Bezug auf Bildungseinrichtungen
Die geänderte Fassung gilt für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2023 und ist im Internet unter www.sn-cz2020.eu veröffentlicht.
Dresden, den 14. November 2017
Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Thomas Schmidt