Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG