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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau vom 15. Oktober 2018 (SächsABl. S. 1283)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vom 15. Oktober 2018

Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Absatz 2 Satz 6 der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. März 2018 (SächsGVBl. S. 45) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.

Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2019 der Stundensatz nach § 41 Absatz 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO

99 Euro.

Dresden, den 15. Oktober 2018

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Mühlberg
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2018 Nr. 44, S. 1283
    Fsn-Nr.: 421

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2019

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2019