Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Verbraucherschutz
zur Änderung der Bekanntmachung über die Verleihung der Sächsischen Tierschutz-Medaille
Vom 8. November 2018
I.
Nummer 1 der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie über die Verleihung der Sächsischen Tierschutz-Medaille vom 6. September 2000 (SächsABl. S. 777), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 1. September 2018 (SächsABl. S. 1138) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. November 2017 (SächsABl. SDr. S. S 422), wird wie folgt gefasst:
„1. Allgemeines
Nach Artikel 10 der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992 (SächsGVBl. S. 243) hat das Land die Pflicht zum Schutz der Umwelt. Dazu gehört auch der Schutz der
Tiere. Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ehrt Persönlichkeiten, die besondere Verdienste auf dem Gebiet des Tierschutzes erworben haben, durch die Verleihung der Sächsischen Tierschutz-Medaille. Diese trägt den Namen JOHANN GEORG PALITZSCH. Sie wird auf Grundlage dieser Bekanntmachung durch den für Tierschutz zuständigen
Sächsischen Staatsminister verliehen. Sie wird Eigentum des Empfängers. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 8. November 2018
Die Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz
Barbara Klepsch