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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen und zur Änderung einer weiteren Verordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen und zur Änderung einer weiteren Verordnung vom 21. Dezember 2005 (SächsGVBl. S. 376), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. März 2006 (SächsGVBl. S. 85) geändert worden ist

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen
und zur Änderung einer weiteren Verordnung

Vom 21. Dezember 2005

Rechtsbereinigt mit Stand vom 31. März 2006

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (FördbankG ) vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161) und
  2. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG ) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 257, 258) geändert worden ist, und § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SächsVwOrgG mit Zustimmung der Staatsregierung:

Artikel 1
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Umwelt und Landwirtschaft
zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen und Fördermaßnahmen in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft und ländlicher Raum sowie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz
(Förderzuständigkeitsverordnung Umwelt/Landwirtschaft – SMULFördZuVO
)

Artikel 2
Änderung
der Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten

§ 11 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Bezeichnung, Sitz und Dienstbezirk nachgeordneter Behörden und zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der Ernährung (Zuständigkeitsverordnung Landwirtschaft/Forsten –  ZuLaFoVO ) vom 15. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 274), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Juni 2005 (SächsGVBl. S. 219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. Die Absatzbezeichnung „(1)“ wird gestrichen.
  2. Absatz 2 wird aufgehoben.

Artikel 3
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.1

Dresden, den 21. Dezember 2005

Der Staatsminister
für Umwelt und Landwirtschaft
Stanislaw Tillich

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 11, S. 376

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. März 2006