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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Existenzgründerseminar – Basiskurs“

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln – „Existenzgründerseminar – Basiskurs“ vom 25. August 2004 (SächsABl. S. 933), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 7. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 606, SächsABl. 2008 S. 332)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Förderung von Projekten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und komplementären Landesmitteln
Hier: „Existenzgründerseminar – Basiskurs“

Vom 25. August 2004

Der Freistaat Sachsen fördert gemäß Punkt A der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von aus dem ESF mitfinanzierten Maßnahmen“ vom 12. Juli 2001 (SächsABl. S. 810) Existenzgründerseminare – Basiskurse. Interessierte Projektträger können hierfür entsprechende Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen stellen. Zuschussfähig sind nur Kosten, die projektbezogen und außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben, Pflichtaufgaben sowie bestehender nationaler Fördermöglichkeiten entstehen. Die Zuwendung ist nachrangig zur nationalen Förderung.

Gegenstand der Förderung:

Gegenstand der Förderung sind Qualifizierungsprojekte für potentielle Existenzgründer, die durch die Vermittlung der für eine selbstständige Tätigkeit notwendigen Kenntnisse dazu befähigt werden sollen, eine eigenständige Existenz aufzubauen und zu erhalten. Die Teilnehmer sollen dabei in die Lage versetzt werden, die vorhandene Gründungsidee zu konzentrieren und zu einem Unternehmenskonzept weiter zu entwickeln.
Die Dauer der Lehrgänge beträgt 35 Stunden in fünf Tagen. Die Lehrgänge sollen Kenntnisse zu den Themen Persönlichkeit (unter anderem mit Chancen und Risiken der Selbstständigkeit, persönliche Voraussetzungen), Selbstständigkeit (unter anderem mit Ablauf der Unternehmensgründung, betriebswirtschaftliche und steuerliche Fragen, Rechtsfragen), Marketing und Marktanalyse (unter anderem mit Chancen der Gründungsidee, Kundengewinnung), Finanzbedarf und Finanzierung (unter anderem mit Investitionsplanung, Kapitalbeschaffung, öffentliche Förderung) sowie Inhalt und Erstellung eines Unternehmenskonzeptes vermitteln.

Förderziel:

Die Teilnehmer müssen nach Abschluss des Seminars beurteilen können, welche Anforderungen an sie mit der Existenzgründung verbunden sind. Dabei müssen die Teilnehmer alle für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit notwendigen Kenntnisse erlangt haben. Darüber hinaus müssen sich die Teilnehmer auch der mit der Gründung verbundenen Risiken bewusst geworden sein und abschätzen können, ob ihre Gründungsidee bzw. das Unternehmenskonzept voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage bieten kann. Die Teilnehmer müssen zum Schluss ihren individuellen Beratungs- und Weiterbildungsbedarf erkennen.

Zielgruppe:

Personen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen wollen (Existenzgründer) ohne Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach SGB III.

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger können Träger (natürliche oder juristische Personen) vorrangig mit Sitz beziehungsweise Niederlassung im Freistaat Sachsen sein.

Antragsverfahren:

Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg über das Internet-Portal www.esf-in-sachsen.de bei der
      Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –
      Pirnaische Straße 9
      01069 Dresden.
      Tel.:    (03 51) 49 10-49 30
      Fax:    (03 51) 49 10-10 15

Anträge für Existenzgründerseminare – Basiskurs sind bis zu folgenden Stichtagen einzureichen:

Stichtage
Stichtag Beginn
Stichtag: Beginn des Seminars:
30. November 2004 1. Februar 2005 bis 30. April 2005
28. Februar 2005 1. Mai 2005 bis 31. Juli 2005
31. Mai 2005 1. August 2005 bis 31. Oktober 2005
31. August 2005 1. November 2005 bis 31. Januar 2006
Für später vorgesehene Projekte erfolgt eine erneute Bekanntmachung.

Vor Antragstellung wird gebeten, sich über das genannte Internet-Portal zu Beratungsmöglichkeiten, näheren Fördermodalitäten und einzureichenden Unterlagen (wie zum Beispiel Anforderungen an ESF-Projektträger) zu informieren und gegebenenfalls eine nähere Beratung hinsichtlich spezieller Rahmenvorgaben für die Förderung der genannten Projekte in Anspruch zu nehmen.

Auswahlverfahren:

Es wird aus den bis zum jeweiligen Stichtag eingereichten förderfähigen und förderwürdigen Anträgen ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Einbeziehung dafür eingesetzter Gremien nach fachlichen Kriterien unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange.

Wesentliche Kriterien für die Auswahl der Projekte sind:

  • Konkrete und plausible Projektbeschreibung mit den von der Bewilligungsstelle vorgegebenen notwendigen Angaben und der von der Bewilligungsstelle vorgegebenen Struktur
  • Art und Weise der Auswahl der Teilnehmer für die Seminare
  • Art und Weise der Vermittlung des vorgesehenen Lehrstoffes
  • Qualifikationsniveau des Lehrpersonals

Mit dieser Aufforderung zur Antragstellung ist keine Förderzusage verbunden. Die SAB entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Dresden, den 25. August 2004

Sächsisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Schröder            
Referatsleiterin

Flaskamp
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2004 Nr. 38, S. 933
    Fsn-Nr.: 559-V04.9

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. September 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2009