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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Vorbereitung Abiturprüfung BGy 2021

Vollzitat: VwV Vorbereitung Abiturprüfung BGy 2021 vom 2. Juli 2019 (MBl. SMK S. 210), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 8. September 2020 (MBl. SMK S. 254) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen 2021 an Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen
(VwV Vorbereitung Abiturprüfung BGy 2021)

Vom 2. Juli 2019

[zuletz geändert durch VwV vom 8. September 2020 (MBl. SMK S. 254)
mit Wirkung ab 2. Oktober 2020]

Abschnitt 1
Allgemeine Festlegungen

I.
Grundlagen

Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung 2021 an Beruflichen Gymnasien erfolgen auf Grundlage

der Schulordnung Berufliche Gymnasien in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 1998 (SächsGVBl. 1999 S. 16, 130), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juli 2018 (SächsGVBl. S. 531) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und
der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium vom 10. Februar 2009 (MBl. SMK S. 82), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409).

II.
Allgemeine Informationen

1.
Für die Abiturprüfung 2021 an den Beruflichen Gymnasien im Freistaat Sachsen im ersten, zweiten und dritten Prüfungsfach werden Hinweise zur Vorbereitung der Prüfungsteilnehmer bekanntgegeben. Die Hinweise enthalten Angaben über die zu prüfenden Fächer, Arbeitszeiten, Struktur der Prüfungsarbeiten, den Prüfungsinhalt, Bewertungsmaßstab und die Hilfsmittel.
2.
Zum Einlesen und zur Auswahl des Themas stehen in allen schriftlichen Prüfungsfächern außer Deutsch, Englisch und Mathematik zusätzlich zur Arbeitszeit 15 Minuten zur Verfügung. Die Prüfungsteilnehmer können bereits in diesen 15 Minuten am gewählten Thema arbeiten.
3.
Prüfungsteilnehmer, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist, können zusätzlich in allen Prüfungsfächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch verwenden.
4.
In der schriftlichen Abiturprüfung in den Fächern Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Mathematik, Physik, Agrartechnik mit Biologie, Ernährungslehre mit Chemie, Technik und Biotechnik kann entweder ein grafikfähiger Taschenrechner ohne Computer-Algebra-System (GTR ohne CAS) als Mindeststandard oder ein grafikfähiger Taschenrechner mit Computer-Algebra-System (GTR mit CAS) als Hilfsmittel verwendet werden. Alle Taschenrechner sind vor der Prüfung in einen Zustand zu versetzen, der die Verwendung eigener Programme oder Dateien, die vom Schüler zuvor auf dem Rechner geladen worden sind, während der Prüfung ausschließt. Internetfähige Hilfsmittel sind nicht zulässig.
5.
In den mündlichen Abiturprüfungen sind grundsätzlich die gleichen Hilfsmittel wie in den schriftlichen Abiturprüfungen der jeweiligen Fächer zugelassen. Über die Zulassung weiterer Hilfsmittel in den mündlichen Abiturprüfungen entscheidet der Prüfungsausschuss in Abhängigkeit von der Aufgabenstellung.
6.
Organisatorische Festlegungen für die Arbeit am Personalcomputer (PC) in den Prüfungsfächern Technik (Kennziffer 14.1 bis 14.4) und Informatiksysteme (Kennziffer 15.0.1):
Während der gesamten Prüfungszeit steht dem Prüfling ein PC ohne Möglichkeit zu Datenaustausch und Kommunikation zur Verfügung.
Im Prüfungsraum ist eine ausreichend große Arbeitsfläche für den Prüfungsteilnehmer bereitzustellen. Benötigte Software und Dateien sind vor Beginn der Prüfung durch die Schule auf dem PC zu installieren. Eine Verwendung von Daten, die vom Prüfungsteilnehmer vor der Prüfung erstellt worden sind, ist nicht erlaubt.
Der Prüfungsteilnehmer wird aufgefordert, die Ergebnisse seiner praktischen Arbeit am PC in regelmäßigen Abständen zu speichern. Im Falle eines Computerabsturzes verlängert sich die Prüfungszeit pro Absturz um maximal 10 Minuten (zuzüglich der Zeit, die für das Wiederherstellen der Arbeitsfähigkeit des PC erforderlich ist). Sollte die PC-Technik in angemessener Zeit (ca. 30 min) nicht mehr arbeitsfähig gemacht werden können, hat der Prüfungsteilnehmer die Prüfung an einem Ersatz-PC, der im Prüfungsraum zur Verfügung zu stellen ist, fortzusetzen. Die Prüfungszeit verlängert sich in diesem Fall entsprechend.
Die laut Aufgabenstellung zu erstellenden Dateien sind nach der Prüfung in Anwesenheit des Prüfungsteilnehmers von der Aufsicht führenden Lehrkraft in einem Protokoll zu erfassen und zu speichern Das Protokoll ist vom Prüfungsteilnehmer und von der Aufsicht führenden Lehrkraft zu unterzeichnen.
7.
In der Verwaltungsvorschrift werden folgende Abkürzungen verwendet:
Abkürzungen
Spiegelstrich Abkürzung Titel
aGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Agrarwissenschaft,
btGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Biotechnologie,
eGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Ernährungswissenschaft,
gsGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Gesundheit und Sozialwesen,
iGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Informations- und Kommunikationstechnologie,
tGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Technikwissenschaft,
wGy Berufliches Gymnasium Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft.
8.
Die Prüfungsinhalte für jedes Prüfungsfach ergeben sich aus Abschnitt 2, sofern sich aus der Anlage nichts anderes ergibt.

Abschnitt 2
Prüfungsdurchführung

I.
Kennziffer 1.0.1
Deutsch Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Gesamtarbeitszeit beträgt 315 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
a)
Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei Aufgaben zur Bearbeitung aus. Die Aufgabenarten können sein:
Analysieren und Erörtern pragmatischer Texte
Materialgestütztes Verfassen argumentierender Texte
Interpretieren literarischer Texte (Lyrik/Kurz­epik)
Interpretieren/Erörtern literarischer Texte (Pflichtlektüre), wobei das Verfassen einer Rede oder eines Essays beim materialgestützten Schreiben argumentierender Text nicht Gegenstand der Prüfung ist.
b)
Texte für die Aufgabenarten Texterörterung und materialgestütztes Schreiben umfassen insbesondere die Themen Sprache und Medien sowie Lesen und Literatur.
3.
Prüfungsinhalt
a)
Alle Themenbereiche des geltenden Lehrplans der gymnasialen Oberstufe sind mögliche Prüfungsinhalte.
Kenntnis der deutschsprachigen Literatur, ihrer Gattungen und Epochen sowie ihrer Einbettung in den historischen Kontext,
Kenntnis der Entwicklung und der Ausdrucks- und Verwendungsmöglichkeiten der deutschen Sprache und
Kenntnis der in der fortgeschriebenen Literaturliste (Erlass vom 18. Dezember 2015, Az.: 34-6615.30/1320/1) angegebenen Werke,
b)
Auf der Grundlage der Bildungsstandards im Fach Deutsch für die Allgemeine Hochschulreife und des Lehrplans Deutsch für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Kompetenzen:
aa)
Prozessbezogene Kompetenzen
Sprechen und Zuhören,
Schreiben und
Lesen,
bb)
Domänenspezifische Kompetenzen
Sich mit Texten und Medien auseinandersetzen und
Sprache und Sprachgebrauch reflektieren.
c)
In der schriftlichen Prüfungsaufgabe sind folgende Leistungsanforderungen zu erfüllen:
Erfüllung standardsprachlicher Normen,
sachliche Richtigkeit,
Schlüssigkeit der Aussagen,
Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit,
Differenziertheit des Verstehens und Darstellens,
Herstellen geeigneter Zusammenhänge,
Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen,
argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen,
Selbstständigkeit und Klarheit in Aufbau und Sprache und
Sicherheit im Umgang mit Fachsprache und -methoden.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Die Ermittlung der Notenpunkte erfolgt auf der Grundlage der Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.
5.
Zugelassene Hilfsmittel
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und
Ganzwerk (unkommentiert) entsprechend fortgeschriebener Literaturliste

II.
Kennziffer 1.0.0
Deutsch Grundkurs

1.
Arbeitszeit
Die Gesamtarbeitszeit beträgt 255 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
siehe Abschnitt 2 Ziffer I Nummer 2
3.
Prüfungsinhalt
Vergleiche Abschnitt 2 Ziffer I, Nummer 3, mit graduellen Unterschieden hinsichtlich des Textumfanges und des Anforderungsniveaus.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
siehe Abschnitt 2 Ziffer I Nummer 4
5.
Zugelassene Hilfsmittel
siehe Abschnitt 2 Ziffer I Nummer 5

III.
Kennziffer 2.0.1
Englisch Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten im schriftlichen Prüfungsteil und 20 beziehungsweise 25 Minuten im praktischen Prüfungsteil.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Abiturprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen Prüfungsteil mit Aufgaben zur mündlichen Sprachkompetenz zusammen:
a)
Schriftlicher Prüfungsteil
aa)
Schreiben in der Fremdsprache (Arbeitszeit ca. 210 Minuten)
Textgebundene Sprachproduktion:
Grundlage sind eine oder mehrere authentische englischsprachige Textvorlagen von insgesamt circa 850 Wörtern Umfang, zu denen Aufgaben zum Erschließen, Analysieren und Interpretieren gestellt werden.
Textübergreifende Sprachproduktion:
Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei komplexen Aufgabenstellungen zur Bearbeitung aus.
bb)
Sprachmittlung (Arbeitszeit circa 60 Minuten)
b)
Praktischer Prüfungsteil
Sprechen
Den Prüfungsteilnehmern wird eine Aufgabenstellung mit Impulsen zur Argumentation und Interaktion vorgelegt.
3.
Prüfungsinhalt
Alle Themenbereiche des geltenden Lehrplans der gymnasialen Oberstufe sind mögliche Prüfungsinhalte. Auf der Grundlage der Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache für die Allgemeine Hochschulreife und des Lehrplans Englisch für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Kompetenzen:
a)
Text- und Medienkompetenz:
selbstständiges und zielbezogenes Verstehen von Texten sowie Deutung und Interpretation dieser Texte in ihren historischen und sozialen Kontexten,
Erkennen, Deuten, Bewerten und Verwenden von Gestaltungsmitteln,
Erstellung eigener Texte unter Berücksichtigung von Techniken der Texterstellung und textsortenspezifischen Merkmalen und
Erkennen und Verwenden konventionalisierter, kulturspezifisch geprägter Charakteristika
b)
Funktionale kommunikative Kompetenz:
aa)
Schreiben
adressatengerechtes und situationsangemessenes Verfassen von Texten zu einem breiten Spektrum von Themen unter Beachtung der jeweiligen Textsorte und
Verwenden von Techniken und Strategien des formellen, informellen und kreativen Schreibens.
bb)
Sprachmittlung
Wiedergabe (adressatengerecht, situationsbezogen, textsortenorientiert) des entsprechend der Aufgabenstellung relevanten Inhaltes eines oder mehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in der Fremdsprache. Die Gesamtlänge der Textvorlage beträgt ca. 650 Wörter.
kreativer Umgang mit der Zielsprache
cc)
Sprechen
adressatengerechte, situationsangemessene, weitgehend flüssige und sprachlich korrekte Gesprächsbeteiligung,
aktives Interagieren in einer gegebenen Sprechsituation,
fachlich fundiertes Darlegen von Inhalten und Standpunkten zu einem breiten Spektrum von Themen und
Anwendung verbaler und nichtverbaler Gesprächskonventionen.
c)
Interkulturelle kommunikative Kompetenz
Anwendung situationsangemessenen thematischen Wissens unter Berücksichtigung kulturell geprägter Konventionen.
d)
Sprachbewusstheit
Nutzen von Einsichten in Struktur und Gebrauch der Zielsprache, um mündliche und schriftliche Kommunikationsprozesse sicher zu bewältigen.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Gliederungsebene 1 Gliederungsebene 2 Gliederungsebene 3 Aufgabe/Inhalt Anzahl BE
a) Schreiben in der Fremdsprache
aa) Textgebundene Sprachproduktion
Inhalt/Textstruktur 10 BE
sprachliche Leistung 15 BE
bb) Textübergreifende Sprachproduktion
Inhalt/Textstruktur 10 BE
sprachliche Leistung 15 BE
b) Sprachmittlung 20 BE
c) Sprechen 20 BE
Insgesamt können 90 BE erreicht werden.
5.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
Schriftlicher Prüfungsteil
Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung sowie ein ein- und zweisprachiges Wörterbuch.
Es sind jeweils nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zugelassen. Bei elektronischen Wörterbüchern muss es sich um geschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererweiterung handeln. Eventuell vorhandene Speicher müssen gesperrt oder gelöscht werden. Elektronische Wörterbücher können genutzt werden, wenn sie bereits in der Qualifikationsphase durchgängig verwendet wurden und für jeden Prüfling ein solches elektronisches Wörterbuch zur Verfügung steht.
b)
Praktischer Prüfungsteil: keine Hilfsmittel

IV.
Kennziffer 6.0.0 (aGy, btGy, eGy, iGy, tGy)
Geschichte/Gemeinschaftskunde Grundkurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 210 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Dem Prüfungsteilnehmer werden zwei Aufgaben vorgelegt. Er wählt eine davon zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplans für das Berufliche Gymnasium im Fach Geschichte/Gemeinschaftskunde beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Anforderungen:
a)
Fachliche Qualifikationen
Sachkompetenz:
fundiertes Wissen über Vergangenes,
Kenntnisse über historische Ereignisse, Personen, ideengeschichtliche Vorstellungen, Prozesse und Strukturen,
Methodenkompetenz,
Beherrschen von Verfahren, um auf der Grundlage sicheren Fachwissens historische Verläufe und Strukturen zu analysieren und sinnbildend zu synthetisieren,
Finden und Erklären kausaler, struktureller bzw. zeitlicher Zusammenhänge und deren problembewusste und multiperspektivische Darstellung,
Interpretieren von Quellen unterschiedlicher Gattungen,
Analyse und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen historischer Darstellung und
Entwickeln von eigenständigen historischen Argumentationen.
Urteilskompetenz:
durch Argumente begründetes Urteil (Sachurteil, Werturteil) finden.
b)
Fachliche Inhalte:
Überblick über die deutsche Geschichte seit dem 19. Jahrhundert,
Überblick über wesentliche Entwicklungsprozesse in Europa seit dem 20. Jahrhundert,
Grundlagen internationaler Friedensregelungen im 20. und 21. Jahrhundert,
gesellschaftspolitische Ordnungsvorstellungen,
verschiedene Dimensionen und Zugriffe der historischen Fachwissenschaft.
c)
Schwerpunkte:
Politik gestalten,
Identitätsbildung in Europa
Internationale Konflikte und Friedenspolitik
Leben und Arbeiten in Europa.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Es sind 60 BE erreichbar.
5.
Zugelassene Hilfsmittel
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

V.
Kennziffer 7.0.1 (wGy)
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
mit Rechnungswesen Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
 
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüfungsteilnehmer erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf von 95 Minuten (inklusive 5-minütiger Einlesezeit) bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A
Jedem Prüfungsteilnehmer werden im Teil A sechs Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon fünf zur Bearbeitung aus.
b)
Teil B
Jedem Prüfungsteilnehmer werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes für das Berufliche Gymnasium im Fach Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen beziehen sich die Prüfungsgegenstände schwerpunktmäßig auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
angemessene Verwendung der Fachsprache,
Erfassung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte,
Nutzung fachlicher Modelle und Arbeitstechniken,
ökonomische Problemlösefähigkeit und
Bildung begründeter Urteile über ökonomische Sachverhalte.
b)
Fachliche Inhalte:
Beschaffung von Produktionsfaktoren,
Leistungserstellung als zentraler Bereich der Geschäftsprozesse,
Marketing,
Investitions- und Finanzierungsprozesse,
wirtschaftspolitisches Handeln des Staates in einer sozialen Marktwirtschaft und
Geldtheorie und Geldpolitik.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Anzahl BE
Teil A (6 BE pro Aufgabe): 30 BE
Teil B (30 BE pro Aufgabe): 60 BE
Insgesamt: 90 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
Teil A: keine Hilfsmittel
b)
Teil B:
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
eingeführte und unkommentierte Gesetzessammlung
ein GTR

VI.
Kennziffer 8.1.1 und 8.2.1
Mathematik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüfungsteilnehmer erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 70 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: Dem Prüfungsteilnehmer werden sechs Pflichtaufgaben zu grundlegenden Problemen der Mathematik vorgelegt.
b)
Teil B: Jedem Prüfungsteilnehmer werden im Teil B zwei Aufgaben vorgelegt. Er hat beide Aufgaben zu bearbeiten. Die Aufgaben können Inhalte der Teilgebiete Analysis, Geometrie/Algebra und Stochastik miteinander vernetzen oder auch Inhalte aus nur einem der Teilgebiete beinhalten. In der Aufgabe 2 liegt der Schwerpunkt auf dem in den Jahrgangsstufen 12/13 unterrichteten Wahlpflichtbereich.
aa)
Aufgabe 1: Analysis/Stochastik mit Anwendungen
bb)
Aufgabe 2 Kennziffer 8.1.1: analytische Geometrie/lineare Algebra/Stochastik mit Anwendungen
cc)
Aufgabe 2 Kennziffer 8.2.1: lineare Algebra/analytische Geometrie/Stochastik mit Anwendungen
3.
Prüfungsinhalt
Alle Themenbereiche des geltenden Lehrplans der gymnasialen Oberstufe sind mögliche Prüfungsinhalte. Auf der Grundlage der Bildungsstandards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hochschulreife und des Lehrplans Mathematik für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Leitideen und Kompetenzen:
a)
Leitideen:
Algorithmus und Zahl,
Messen,
Raum und Form,
Funktionaler Zusammenhang sowie
Daten und Zufall
b)
Allgemeine mathematische Kompetenzen:
Mathematisch argumentieren,
Probleme mathematisch lösen,
Mathematisch modellieren,
Mathematische Darstellungen verwenden,
mit symbolischen, formalen und technischen Elementen der Mathematik umgehen sowie
Mathematisch kommunizieren.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Anzahl BE
Teil A: 30 BE
Teil B: 90 BE
Insgesamt: 120 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
Teil A: keine Hilfsmittel
b)
Teil B:
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung
Zeichengeräte sowie
ein GTR.

VII.
Kennziffer 8.1.0 und 8.2.0
Mathematik Grundkurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 225 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüfungsteilnehmer erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 70 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: Dem Prüfungsteilnehmer werden fünf Pflichtaufgaben zu grundlegenden Problemen der Mathematik vorgelegt.
b)
Teil B: siehe Abschnitt II Ziffer VI Nummer 2 Buchstabe b
3.
Prüfungsinhalt
Analog Abschnitt II Ziffer VI Nummer 3 mit graduellen Unterschieden im Anforderungsniveau.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Anzahl BE
Teil A: 25 BE
Teil B: 75 BE
Insgesamt: 100 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
 
siehe Abschnitt 2 Ziffer VI Nummer 5

VIII.
Kennziffer 11.0.0 (wGy, gsGy)
Physik Grundkurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 210 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Dem Prüfungsteilnehmer werden vier Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon drei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Physik für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
allgemeine und naturwissenschaftliche Kompetenzen sowie die Fähigkeit zur fachspezifischen Kommunikation und Reflexion,
strukturiertes physikalisches Basiswissen zu den zentralen physikalischen Teilgebieten,
gefestigtes Wissen über physikalische Grundprinzipien und über zentrale historische und erkenntnistheoretische Gegebenheiten,
kennen der Funktionen eines Experiments und wissen, was eine physikalische Theorie auszeichnet, was sie zu leisten vermag und wie sie gebildet wird,
nutzen von Strategien zur Generierung und zur Strukturierung physikalischen Wissens,
wissen, dass die Methode der Physik gekennzeichnet ist durch Beobachtung, Beschreibung, Begriffsbildung, Experiment, Reduktion, Idealisierung, Modellierung, Mathematisierung,
einsetzen von Beobachtungen und Experimente zur Informationsgewinnung und einordnen der Ergebnisse in vertraute Modellstrukturen,
Methoden des Experimentierens sowie
Strategien der Erkenntnisgewinnung und Problemlösung.
b)
Fachliche Inhalte:
Felder, Wellen, Quanten und Materie.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Fach Anzahl BE
Aufgabe 1: Elektrisches Feld* 20 BE
Aufgabe 2: Magnetisches Feld* 20 BE
Aufgabe 3: Mechanische und elektromagnetische Schwingungen 20 BE
Aufgabe 4: Mechanische und elektromagnetische Wellen, Quanten 20 BE
Kombinationen aus den mit „*“ gekennzeichneten Aufgaben sind möglich.
20 BE pro Aufgabe – insgesamt 60 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung
Zeichengeräte sowie
ein GTR

IX.
Kennziffer: 12.0.1 (aGy)
Agrartechnik mit Biologie Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüfungsteilnehmer erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: ohne Hilfsmittel
b)
Teil B: Jedem Prüfungsteilnehmer werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Agrartechnik mit Biologie für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten unter ökologischen und ökonomischen Aspekten auf Sachverhalte der landwirtschaftlichen Produktion übertragen,
Sachverhalte mit naturwissenschaftlichen Modellen erfassen,
komplexe Prozesse der landwirtschaftlichen Produktion analysieren und in überschaubare Teilprozesse und Teilstrukturen gliedern,
unter Verwendung der gebräuchlichen Fachbegriffe und Symbolik Untersuchungsergebnisse auswerten und sprachlich korrekt darstellen sowie
Auswirkungen wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse auf die Entwicklung der Agrarwirtschaft kritisch prüfen und beurteilen.
b)
Fachliche Inhalte:
aa)
Themenbereiche
pflanzliche Produktion,
tierische Produktion sowie
Agrarökologie und Nachhaltige Produktion.
bb)
Anwendungskonzepte
Struktur und Funktion,
Stoff- und Energieumwandlung sowie
Reproduktion und Steuerung.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Anzahl BE
Teil A: 30 BE
Teil B (30 BE pro Aufgabe) 60 BE
Insgesamt: 90 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
Teil A: keine Hilfsmittel
b)
Teil B:
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung
Zeichengeräte sowie
ein GTR

X.
Kennziffer 13.0.1 (eGy)
Ernährungslehre mit Chemie Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüfungsteilnehmer erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: ohne Hilfsmittel
b)
Teil B: Jedem Prüfungsteilnehmer werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Ernährungslehre mit Chemie für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten unter ernährungsphysiologischen und medizinischen Aspekten auf Sachverhalte der Ernährungslehre übertragen,
Zusammenhänge mit naturwissenschaftlichen Modellen erfassen,
komplexe Prozesse der Ernährungswissenschaft analysieren und in überschaubare Teilprozesse und Teilstrukturen gliedern,
Untersuchungsergebnisse unter Verwendung der gebräuchlichen Fachbegriffe und Symbolik auswerten und sprachlich korrekt darstellen sowie
ernährungswissenschaftliche Ergebnisse und Erkenntnisse in fachübergreifende und ggf. berufliche Zusammenhänge stellen und in ihren Konsequenzen bewerten.
b)
Fachliche Inhalte:
Energieumsatz,
Nährstoffe (Struktur, Eigenschaften, ernährungsphysiologische Bedeutung),
technologische Prozesse der Lebensmittelherstellung,
Intermediärstoffwechsel,
ernährungsabhängige Erkrankungen und Diätetik,
ernährungsphysiologische Bewertung von Ernährungsformen und Lebensmitteln.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Anzahl BE
Teil A: 30 BE
Teil B (30 BE pro Aufgabe): 60 BE
Insgesamt: 90 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
Teil A: keine Hilfsmittel
b)
Teil B:
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung
eingeführtes Tabellenbuch Ernährung
Zeichengeräte sowie
ein GTR

XI.
Kennziffer: 14.1 bis 14.4 (tGy)
Technik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Jedem Prüfungsteilnehmer werden zwei Pflichtaufgaben und zwei Wahlaufgaben vorgelegt. Er hat die beiden Pflichtaufgaben und eine der Wahlaufgaben zu bearbeiten. Die Auswahl der Wahlaufgabe trifft der Prüfungsteilnehmer.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Technik für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
Modellbildung über Veranschaulichungen, Vereinfachungen, Abstraktionen bzw. zeichnerische Darstellungen,
Abschätzung des Einflusses von Eingangsgrößen einschließlich Störgrößen auf die Ausgangsgrößen,
Darstellung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Struktur und im Verhalten technischer Systeme,
Nutzung von Verfahren der Systemanalyse zur Modellbildung in technischen Systemen,
mathematische Beschreibung technischer Systeme,
Bewertung humaner, ökonomischer und ökologischer Faktoren,
Entwicklung technischer Systeme über Definition gewünschter Eigenschaften, Modellbildung, mathematische Beschreibung, Simulation, Realisierung, Test, prozessbegleitende Dokumentation,
Vergleichen von Lösungsvarianten, Auswählen einer Variante und Darstellen des Kompromisscharakters der bevorzugten Lösung,
Erstellung technischer Darstellungen und
Präsentation und Beurteilung von Ergebnissen.
b)
Fachliche Inhalte:
Stoffformung (Veränderung der geometrischen Form),
Stoffwandlung (chemische Veränderung),
Stofftransport (Orts- bzw. Lageänderung),
Energieumformung (Parameteränderung innerhalb einer Energieart),
Energiewandlung (Umwandlung der Energieart),
Energietransport (Orts- bzw. Lageänderung),
Informationsumformung (Parameteränderung an Signalen),
Informationswandlung (Strukturveränderung der an Signale gebundenen Informationen) und
Informationstransport (Orts- bzw. Lageänderung).
4.
Schwerpunkt Bautechnik (14.1)
Hochbaukonstruktionen,
Mauerwerksbau,
Statik,
Beton- und Stahlbetonbau sowie
Bauphysik.
5.
Schwerpunkt Datenverarbeitungstechnik (14.2)
Digitaltechnik,
Mikrocomputertechnik und Rechnerarchitektur,
Betriebssysteme,
Rechnernetze und
Lernbereiche 1 im Lehrplan Technik Jahrgangsstufe 13.
6.
Schwerpunkt Elektrotechnik (14.3)
Gleichstromkreis,
Wechselstromkreis,
Halbleiterbauelemente,
Digitaltechnik und
Lernbereiche 1 im Lehrplan Technik Jahrgangsstufe 13.
7.
Schwerpunkt Maschinenbautechnik (14.4)
Werkstofftechnik,
Statik,
Maschinenelemente,
Festigkeitslehre,
Konstruktionstechnik und
Lernbereiche 1 im Lehrplan Technik Jahrgangsstufe 13.
8.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Anzahl BE
Pflichtaufgabe 1 30 BE
Pflichtaufgabe 2 30 BE
Wahlaufgabe 30 BE
Insgesamt 90 BE
9.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
alle Schwerpunkte:
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung,
Zeichengeräte,
ein GTR sowie
eingeführte Assembler-, CNC- und SPS-Befehlssätze (von der Schule bereitgestellt),
b)
eingeführtes Tabellenbuch in den Schwerpunkten Bautechnik, Datenverarbeitungstechnik und Maschinenbautechnik,
c)
Software für Lernbereich
1B: SPS-Simulationssoftware einschließlich installierter Hilfen,
1D: 2D/3D-CAD-Software einschließlich installierter Hilfen ohne Zusatzmodule,
1F: eingeführtes Programmentwicklungssystem einschließlich installierter Hilfen.

XII.
Kennziffer 15.0.1 (iGy)
Informatiksysteme Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Jedem Prüfungsteilnehmer werden vier Aufgaben vorgelegt. Er hat davon drei zu bearbeiten. Die Auswahl trifft der Prüfungsteilnehmer.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Informatiksysteme für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte.
a)
Fachliche Qualifikationen:
Informatiksysteme bereitstellen und nutzen,
unter Verwendung der Fachsprache kommunizieren und kooperieren,
praxisrelevante berufsbezogene Sachverhalte modellieren,
Problemlösestrategien anwenden und entwickeln,
Lösungswege dokumentieren und Ergebnisse präsentieren sowie
Metriken einsetzen.
b)
Fachliche Inhalte:
Informatiksysteme,
Modellierungskonzepte (einschließlich Geschäftsprozesse),
Implementierung,
Projektmanagement und
Möglichkeiten und Grenzen der Informatik.
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Inhalt Anzahl BE
Pflichtaufgabe 1 Rechnerarchitektur, Betriebssysteme und Netzwerke oder Datenbanken oder Betriebswirtschaftliche Informatiksysteme) 30 BE
Pflichtaufgabe 2 Softwareentwicklung 30 BE
Wahlaufgabe Rechnerarchitektur, Betriebssysteme und Netzwerke oder Datenbanken oder Betriebswirtschaftliche Informatiksysteme) 30 BE
Insgesamt: 90 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
Hilfsmittel:
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und
Zeichengeräte.
b)
Software:
Standardsoftware bestehend aus Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbanksystem, Bildbearbeitung (Vollversionen inklusive installierter Hilfen),
eingeführtes Programmentwicklungssystem (inklusive installierter Hilfen) und
Werkzeug zum Darstellen von Modellen (Grafikeditor mit vorgefertigter Symbolik für UML-Diagramme, Struktogramme und ähnliche).

XIII.
Kennziffer: 16.0.1 (btGy)
Biotechnik Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Die Prüfung wird in zwei Teilen absolviert. Die Prüfungsteilnehmer erhalten Teil A und Teil B zur Bearbeitung und geben ihre Aufzeichnungen zum Teil A nach Ablauf der Arbeitszeit von 90 Minuten bei der Aufsicht führenden Lehrkraft ab.
a)
Teil A: ohne Hilfsmittel
b)
Teil B: Jedem Prüfungsteilnehmer werden im Teil B drei Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon zwei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Biotechnik für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte:
a)
Fachliche Qualifikationen:
Anwenden von biologischem und biochemischem Grundwissen auf biotechnologische Fragestellungen und fachübergreifende Darstellung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge,
Darstellen von Ergebnissen in Form von Tabellen, Diagrammen und Abbildungen und Interpretieren von Materialien,
Auflösen komplexer Strukturen und Sachverhalte in überschaubare Einheiten und Anwenden von Modellvorstellungen unter Berücksichtigung ihrer Grenzen,
Aufstellen und Überprüfen von Hypothesen sowie Planen und Auswerten von Experimenten,
Darstellung von Zusammenhängen zwischen biotechnologischer Forschung und der Entwicklung der Zivilisation einerseits sowie der Erhaltung der Lebensgrundlage andererseits sowie
Erörtern der Notwendigkeit gesellschaftspolitischer Diskussionen mit dem Ziel, einen Konsens über Grenzen biotechnologischer Entwicklungen zu erreichen.
b)
Fachliche Inhalte:
Biotechnische Produktion
Grundlegende Stoffwechselprozesse (Mikroorganismen, Pflanzen), Biotechnische Nutzung der Stoffwechselleistungen, Steuerung von Lebensprozessen,
Reproduktionsbiologie
Zellteilungsprozesse, Methoden der Reproduktionsbiologie, Diagnostische Verfahren und ihre Konsequenzen,
Molekularbiologie
Speicherung und Weitergabe der genetischen Information, Realisierung der genetischen Information,
Grundlagen der Gentechnik, Wege und Methoden der Genübertragung,
Nutzung der Gentechnik
Optimierung von Nutzorganismen durch gentechnische Methoden, Bewertung von Zielen, Methoden und Anwendungsgebieten sowie
Trennverfahren, DNA-Typisierung, Polymerase-Kettenreaktion, DNA-Klonierung, prozessgesteuerte Fermentation
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
Bewertungsmaßstab
Aufgabe Anzahl BE
Teil A: 30 BE
Teil B (30 BE pro Aufgabe): 60 BE
Insgesamt: 90 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
a)
Teil A: keine Hilfsmittel
b)
Teil B
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,
eingeführte Tabellen- und Formelsammlung,
Zeichengeräte sowie
ein GTR.

XIV.
Kennziffer: 17.0.1 (gsGy)
Gesundheit und Soziales Leistungskurs

1.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit beträgt 270 Minuten.
2.
Struktur der Prüfungsarbeit
Dem Prüfungsteilnehmer werden vier Aufgaben vorgelegt. Er wählt davon drei zur Bearbeitung aus.
3.
Prüfungsinhalt
Auf der Grundlage der EPA und des Lehrplanes Gesundheit und Soziales für das Berufliche Gymnasium beziehen sich die Prüfungsgegenstände auf folgende Qualifikationen und Inhalte:
a)
Fachliche Qualifikationen:
den menschlichen Organismus, das Erleben und Verhalten des Menschen sowie seine sozialen Bezüge als bio-psycho-soziale Einheit erfassen und Schlussfolgerungen für verantwortungsbewusstes Handeln ziehen,
unter Verwendung der gebräuchlichen Termini fachrelevante wissenschaftliche Erkenntnisse, Methoden und Untersuchungsergebnisse analysieren, kritisch bewerten und sprachlich korrekt darstellen sowie
an Fallbeispielen Probleme erkennen, Möglichkeiten zur Lösung aufzeigen und Handlungsstrategien entwickeln.
b)
Fachliche Inhalte:
physisches, psychisches und soziales Gleichgewicht des Menschen,
Entwicklung des Menschen aus biologischer, psychologischer und soziologischer Sicht
der handelnde und der lernende Mensch,
ausgewählte physische, psychische Störungen und Verhaltensabweichungen sowie entsprechende diagnostische Verfahren, Präventions- und Interventionsmöglichkeiten,
Unterstützungs- und Integrationsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung sowie
Handlungsfelder und Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen
4.
Verbindlicher Bewertungsmaßstab
30 BE pro Aufgabe – insgesamt 90 BE
5.
Zugelassene Hilfsmittel
nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung

Anlage zu Abschnitt 2

Aufgrund der durch die Pandemie bedingten besonderen Unterrichtssituation im Schuljahr 2019/20 werden folgende Regelungen erlassen.

Die Regelungen gelten für den schriftlichen Prüfungsteil P1 bis P3 einschließlich der zusätzlichen mündlichen Prüfungen.

1.
Deutsch, Kennziffer 1.0.1 Leistungskurs
Der „Lernbereich 4: Vom Medienkritiker zum Mediengestalter“ des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 ist nicht Gegenstand der Prüfung.
2.
Englisch, Kennziffer 2.0.1 Leistungskurs
Im „Lernbereich 2: Linguistische Grundlagen“ ist das Lernziel „Kennen weiterer englischsprachiger Varietäten und einiger regionaler Aussprachevarianten“ des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 nicht Gegenstand der Prüfung.
3.
Geschichte/Gemeinschaftskunde, Kennziffer 6.0.0 Grundkurs
Folgende Lernziele einschließlich aller Lerninhalte des „Lernbereichs 2: Leben und Arbeiten in Europa“ sind nicht Gegenstände der Prüfung:
„Kennen von Arbeits- und Lebensbedingungen im vereinten Europa und möglichen Konsequenzen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik“ und
„Sich positionieren zu Lebensperspektiven in einer globalisierten Welt“.
4.
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Kennziffer 7.0.1 Leistungskurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstände der Prüfung:
Im „Lernbereich 4: Finanzierungsprozesse im Unternehmen“
mit dem Lerninhalt „Unternehmensanleihe“,
mit dem Lernziel „Kennen ausgewählter Kreditsicherheiten“ einschließlich Lerninhalte und
mit dem Lerninhalt „Cash flow“.
Im „Lernbereich 5: Wirtschaftspolitisches Handeln des Staates in einer sozialen Marktwirtschaft“ das Lernziel „Beurteilen der Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft“ einschließlich aller Lerninhalte .
Im „Lernbereich 6: Geldtheorie und Geldpolitik“ das Lernziel „Beurteilen der Geldpolitik der EZB“ einschließlich aller Lerninhalte.
Im „Lernbereich 7: Informations- und Kommunikationssysteme“ das Lernziel „Gestalten eines Projekts zur Lösung einer ökonomischen Problemstellung mit Hilfe von Anwendungssoftware“.
5.
Mathematik
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans sind nicht Gegenstand der Prüfung:
Kennziffer 8.1.1 und 8.2.1 Leistungskurs
Im „Lernbereich 3: Integralrechnung“ der Lerninhalt „Bestimmen von Rotationsvolumina bei Rotation um die x-Achse“.
Der „Lernbereich 5: Beurteilende Statistik“.
Im „Wahlpflichtbereich 1: Analytische Geometrie der Geraden und Ebenen“ alle Lerninhalte aus dem Lernbereich „Lineare Gleichungssysteme und Matrizen“.
Im „Wahlpflichtbereich 2: Anwendungen der Matrizenrechnung“ alle Lerninhalte aus dem Lernbereich „Vektorgeometrie“.
Kennziffer 8.1.0 und 8.2.0 Grundkurs
Der „Lernbereich 4: Beurteilende Statistik“
Im „Wahlpflichtbereich 1: Analytische Geometrie der Geraden und Ebenen“ alle Lerninhalte aus dem Lernbereich „Lineare Gleichungssysteme und Matrizen“.
Im „Wahlpflichtbereich 2: Anwendungen der Matrizenrechnung“ alle Lerninhalte aus dem Lernbereich „Vektorgeometrie“.
6.
Physik, Kennziffer 11.0.0 Grundkurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung:
Im „Lernbereich 2: Grundlagen der Quanten- und Atomphysik“ einschließlich aller Lerninhalte folgende Lernziele
„Einblick gewinnen in das Welle-Teilchen-Verhalten von Mikroobjekten“,
„Einblick gewinnen in die historische Entwicklung der Atommodelle und ihre Grenzen“ und
„Kennen der Arten von Spektren und ihrer Entstehung sowie weitere experimentelle Befunde“.
7.
Agrartechnik mit Biologie, Kennziffer 12.0.1 Leistungskurs
Der „Lernbereich 3: Biotechnologische und gentechnische Anwendungen in der Agrarwirtschaft“ des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 ist nicht Gegenstand der Abiturprüfung.
8.
Ernährungslehre mit Chemie, Kennziffer 13.0.1 Leistungskurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der Abiturprüfung:
Im „Lernbereich 1: Stoffwechselphysiologie“
die Lerninhalte
„Endoxidation und ATP-Bildung“,
„Gluconeogenese“,
„Fettsynthese“,
„Proteinbiosynthese“ und
„Harnstoffzyklus im Überblick“ sowie
das Lernziel „Gestalten der Wechselbeziehungen im intermediären Stoffwechsel“ einschließlich aller Lerninhalte.
Im „Lernbereich 2: Ernährungsformen“ das Lernziel „Sich positionieren zu ausgewählten alternativen Ernährungsformen“.
Im „Lernbereich 3: Ernährungsabhängige Krankheiten“
der Lerninhalt „Hyperurikämie und Gicht“ und
das Lernziel „Sich positionieren zu Essstörungen“ einschließlich aller Lerninhalte.
9.
Technik, Leistungskurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 12 sind nicht Gegenstand der Abiturprüfung:
Schwerpunkt Elektrotechnik (Kennziffer 14.3)
Im „Lernbereich 2: Wechselstromkreis“ der Lerninhalt „Reihen- und Parallelschwingkreis“.
im „Lernbereich 3: Halbleiterbauelemente“ das Lernziel „Übertragen des Wissens über Halbleiter auf unipolare Transistoren“ einschließlich aller Lerninhalte und
im „Lernbereich 4: Digitaltechnik“ der Lerninhalt „Multiplexer und Demultiplexer“.
Schwerpunkt Maschinenbautechnik (Kennziffer 14.4)
Im „Lernbereich 1: Werkstofftechnik“ die Lerninhalte
„Prüfverfahren“,
„Zugversuch“ und
„Härteprüfung“.
Im „Lernbereich 3: Maschinenelemente“ der Lerninhalt „Einzelteilzeichnungen“.
Im „Lernbereich 4: Festigkeitslehre“ der Lerninhalt „Torsionsbeanspruchungen“.
10.
Biotechnik, Kennziffer 16.0.1 Leistungskurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Im „Lernbereich 2: Analyse von Genen und Genprodukten“ das Lernziel „Übertragen des molekulargenetischen und biochemischen Wissens auf Nachweis von Proteinen“ einschließlich aller Lerninhalte.
Im „Lernbereich 4: Chancen und Risiken der Nutzung gentechnisch veränderter Organismen“ einschließlich aller Lerninhalte folgende Lernziele
„Anwenden des Wissens auf die Therapie einer genetisch bedingten Erkrankung des Menschen“,
„Sich positionieren zu Chancen, Grenzen und Auswirkungen der Gentherapie beim Menschen“,
„Anwenden des Wissens zum künstlichen Gentransfer auf die gentechnische Veränderung von Bakterien“ und
„Beurteilen der Risiken bei gentechnischen Experimenten und daraus resultierenden Sicherheitsmaßnahmen“.
11.
Gesundheit und Soziales, Kennziffer 17.0.1 Leistungskurs
Folgende Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans für die Jahrgangsstufe 13 sind nicht Gegenstand der schriftlichen Abiturprüfung:
Im „Lernbereich 2: Der teilhabende Mensch“ einschließlich aller Lerninhalte folgende Lernziele
„Kennen von Begriff, Arten und Erscheinungsformen von Behinderung aus zwei ausgewählten Perspektiven“,
„Kennen von Auswirkungen von Behinderungen auf den Menschen“.
Im „Lernbereich 2: Der teilhabende Mensch“ die Lerninhalte „Menschen in Armut“ und „Menschen in weiteren Lebenslagen“.

Abschnitt 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2019 in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Vorbereitung Abiturprüfung BGy 2018 vom 9. Juni 2016 (MBl. SMK S. 193), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409), außer Kraft.

Dresden, den 2. Juli 2019

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2019 Nr. 8, S. 210
    Fsn-Nr.: 710-V19.6

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. Oktober 2020

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2021