Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung
zur Änderung der 1. Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren
Vom 20. Januar 2021
I.
Ziffer VII Nummer 4 der 1. Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm in den Braunkohlerevieren vom 31. August 2020 (SächsABl. S. 1063) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Wörter „Verwendungsnachweisführung und -prüfung“ werden durch das Wort „Verwendungsprüfung“ ersetzt.
- 2.
- Buchstabe d wird aufgehoben.
- 3.
- Buchstabe e wird der neue Buchstabe d.
II.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 20. Januar 2021
Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt