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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 vom 27. Januar 2021 (MBl. SMK S. 11)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021

Vom 27. Januar 2021

I.

Die VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2020/2021 vom 17. April 2020 (MBl. SMK S. 52, 101), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 12. Januar 2021 (MBl. SMK S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Teil A Ziffer II Nummer 6 Buchstabe b Satz 1 wird die Angabe „0,4 Lehrerwochenstunden“ durch die Angabe „0,3 Lehrerwochenstunden“ ersetzt.
2.
Teil B Ziffer IV wird wie folgt gefasst:
Tabelle
Zeitraum Aktion
26. September 2020 „HORIZON Mitteldeutschland (Halle/Leipzig) – Das Event für Orientierung nach dem Abi“, Congress Center Leipzig (CCL)
6. und 7. November 2020 „azubi- & studientage – and more“, Leipziger Messe
14. Januar 2021 „Tag der offenen Hochschultür in Sachsen“
Termininformation siehe:
www.messe-karrierestart.de
„KarriereStart 2021 – Die Bildungs-, Job- und Gründermesse in Sachsen“, Messe Dresden
Juni 2021 (Termin wird noch bekanntgegeben) „SCHAU REIN! – Woche der offenen Unternehmen Sachsen“
22. April 2021 „Girls’ Day 2021“/„Boys’ Day 2021“
3.
Teil C Ziffer I Nummer 5 wird wie folgt geändert:
a)
Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
„In der Klassenstufe 8 endet das erste Trimester am 15. Januar 2021. Der Trimesterbericht wird mit Datum 15. Januar 2021 ausgestellt und ab 18. Januar 2021 ausgehändigt. Das zweite Trimester beginnt am 18. Januar 2021 und endet am 30. April 2021. Das dritte Trimester beginnt am 3. Mai 2021.“
b)
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 2 wird das Datum „5. Februar 2021“ durch das Datum „10. Februar 2021“ ersetzt.
bb)
In Satz 3 wird das Datum „22. Februar 2021“ durch das Datum „11. Februar 2021“ ersetzt.
4.
In Teil C Ziffer II Nummer 2 wird das Datum „22. Juni 2021“ durch das Datum „9. Juli 2021“ ersetzt.
5.
In Teil C Ziffer II Nummer 3 wird folgender Satz angefügt:
„Im Einzelfall kann die Schule die Abschlusszeugnisse bis zum 30. Juli 2021 ausgeben.“
6.
Teil C Ziffer II Nummer 4 wird wie folgt gefasst:
„4.
Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife und die Abgangszeugnisse des Gymnasiums, Abendgymnasiums und Kollegs werden an die Prüfungsteilnehmer und an Schulfremde bis zum 24. Juli 2021 ausgegeben.“
7.
In Teil C Ziffer III Nummer 1 Buchstabe b wird folgender Satz angefügt:
„Eine Ersterfassung dazu erfolgt durch den Prüfungsausschuss bis zum 26. Februar 2021.“
8.
Teil C Ziffer III Nummer 2 Buchstabe e wird wie folgt geändert:
a)
Dem Wortlaut wird folgender Satz vorangestellt:
„Spätestens ab 17. Mai 2021 werden Konsultationen für die schriftlichen Abschlussprüfungen angeboten.“
b)
Der bisherige Wortlaut wird Satz 2.
9.
Teil C Ziffer III Nummer 3 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
„b)
Die mündlichen Prüfungen, einschließlich der zusätzlich beantragten, sind im Zeitraum vom 28. Juni bis zum 15. Juli 2021 durchzuführen. Der Zeitraum für die Durchführung der mündlichen und zusätzlichen Prüfungen kann in Eigenverantwortung der Schule bis zum 23. Juli 2021 verlängert werden. Abweichend von Satz 1 soll eine von Schülern der vertieften sportlichen Ausbildung im Fach Sport beantragte mündliche Prüfung im Zeitraum vom 11. Juni bis zum 25. Juni 2021 durchgeführt werden. In Einzelfällen können mündliche Prüfungen und zusätzlich beantragte mündliche Prüfungen in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung bis zum 1. Oktober 2021 durchgeführt werden.“
10.
In Teil C Ziffer III Nummer 5 wird das Datum „16. Juli 2021“ durch das Datum „23. Juli 2021“ ersetzt.
11.
In Teil C Ziffer IV Nummer 6 Buchstabe a Satz 1 wird die Angabe „18. Mai bis zum 9. Juni 2021“ durch die Angabe „18. Mai bis zum 4. Juni 2021“ ersetzt.
12.
In Teil C Ziffer IV Nummer 6 Buchstabe b Satz 2 wird die Angabe „28. Juni bis zum 2. Juli 2021“ durch die Angabe „16. Juli bis zum 22. Juli 2021“ ersetzt.
13.
Teil C Ziffer IV Nummer 6 Buchstabe c wird wie folgt gefasst:
„c)
Die Abschlussberatung des Prüfungsausschusses, die Bekanntgabe der Gesamtqualifikation und die Bekanntgabe der Entscheidung über Anträge auf Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalles gemäß § 63 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung für die Prüfungsteilnehmer finden am 22. Juli 2021 statt.“
14.
Teil C Ziffer IV Nummer 7 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
„b)
Bis zum 8. Februar 2021 sind die erarbeiteten schriftlichen Dokumentationen Besonderer Lernleistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einzureichen.“
15.
In Teil C Ziffer IV Nummer 8 wird das Datum „16. Juli 2021“ durch das Datum „28. Juli 2021“ ersetzt.
16.
In Teil C Ziffer IV Nummer 9 Buchstabe d Satz 2 wird die Angabe „13. Juli bis zum 19. Juli 2021“ durch die Angabe „16. Juli bis zum 22. Juli 2021“ ersetzt.
17.
In Teil C Ziffer IV Nummer 9 Buchstabe e wird das Datum „19. Juli 2021“ durch das Datum „22. Juli 2021“ ersetzt.
18.
Teil C Ziffer V wird gestrichen.
19.
Teil C Ziffer IX wird wie folgt geändert:
a)
In Nummer 1 Satz 1 wird das Datum „14. Dezember 2020“ durch das Datum „26. März 2021“ ersetzt.
b)
In Nummer 2 wird das Datum „5. Februar 2021“durch das Datum „21. Mai 2021“ ersetzt.
c)
Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3.
Das Ergebnis des Aufnahmeverfahrens wird den Eltern durch die Palucca-Hochschule für Tanz Dresden – Oberschule bis zum 31. Mai 2021 mitgeteilt. Eltern der Schüler der Klassenstufe 4 melden vorbehaltlich des Ergebnisses des Aufnahmeverfahrens vorsorglich ihr Kind bis zum 26. Februar 2021 an einer anderen Oberschule oder einem Gymnasium an.“
20.
Teil C Ziffer X Nummer 1 Buchstabe d Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„d)
Die Termine für die Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, oder für Schüler der Klassenstufe 4 mit Bildungsempfehlung für die Oberschule, die an der schriftlichen Leistungserhebung und am verpflichtenden Beratungsgespräch teilgenommen haben, legt die Schule individuell fest.“
21.
Teil C Ziffer X Nummer 2 Buchstabe d Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„d)
Die Termine der Nachprüfungen für Schüler, die aus wichtigen Gründen an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, legt die Schule individuell fest.“
22.
Teil C Ziffer XI Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
„2.
Die Aufnahmeprüfung findet im Rahmen von zweitägigen Schülerauswahlverfahren statt, die das Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen vom 8. März bis zum 9. März 2021 und vom 11. März bis zum 12. März 2021 durchführt.“
23.
Teil C Ziffer XIII wird gestrichen.
24.
In Teil D Ziffer II Nummer 2 wird die Angabe „1. Juli bis zum 23. Juli 2021“ durch die Angabe „12. Juli bis zum 24. Juli 2021“ ersetzt.
25.
In Teil D Ziffer III Nummer 5 Buchstabe b wird die Angabe „17. Juni bis 30. Juni 2021“ zu den zusätzlichen mündlichen Prüfungen ersetzt durch die Angabe „16. Juli bis 22. Juli 2021“.
26.
In Teil D Ziffer III Nummer 5 Buchstabe d wird jeweils das Datum „4. Januar 2021“ durch das Datum „8. Februar 2021“ ersetzt.
27.
Teil D Ziffer IV Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
„1.
Fachoberschule
Termin der Aufnahmeprüfung in der Fachrichtung Gestaltung: 17. April 2021“
28.
In Teil D Ziffer IV Nummer 2 Buchstabe a wird das Datum „31. März 2021“ durch das Datum „26. März 2021“ ersetzt.
29.
Teil D Ziffer IV Nummer 2 Buchstabe c wird gestrichen.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 27. Januar 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2021 Nr. 2, S. 11
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. Februar 2021

    Vorschrift außer Kraft mit Ablauf des:
    2. Juni 2022