1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Sächsischen Klassenbildungsverordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Sächsischen Klassenbildungsverordnung vom 12. März 2021 (SächsGVBl. S. 428)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Sächsischen Klassenbildungsverordnung

Vom 12. März 2021

Auf Grund des § 4a Absatz 1 Satz 2 sowie Absatz 2 Satz 3 und 4 des Sächsischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. September 2018 (SächsGVBl. S. 648) verordnet das Staatsministerium für Kultus:

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Klassenbildungsverordnung

Die Sächsische Klassenbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 2017 (SächsGVBl. S. 384) wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 werden die Wörter „mit Migrationshintergrund“ durch ein Komma und die Wörter „deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist,“ ersetzt.
2.
In § 4 Absatz 2 wird das Wort „Grundschulen“ jeweils durch die Wörter „Grund- und Gemeinschaftsschulen“ ersetzt.
3.
Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Dresden, den 12. März 2021

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Anhang zu Artikel 1 Nummer 3

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2021 Nr. 15, S. 428
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2021