Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Stimulation des Neustarts in der Tourismusbranche und Begleitung von Modellprojekten
Vom 10. Dezember 2021
I.
In Ziffer VII der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Stimulation des Neustarts in der Tourismusbranche und Begleitung von Modellprojekten vom 28. April 2021 (SächsABl. S. 479) wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „30. Juni 2022“ ersetzt.
II.
Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 10. Dezember 2021
Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus
beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Barbara Klepsch