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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Stimulation des Neustarts in der Tourismusbranche und Begleitung von Modellprojekten

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Stimulation des Neustarts in der Tourismusbranche und Begleitung von Modellprojekten vom 10. Dezember 2021 (SächsABl. S. 1718)

Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Änderung der Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Stimulation des Neustarts in der Tourismusbranche und Begleitung von Modellprojekten

Vom 10. Dezember 2021

I.

In Ziffer VII der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Stimulation des Neustarts in der Tourismusbranche und Begleitung von Modellprojekten vom 28. April 2021 (SächsABl. S. 479) wird die Angabe „31. Dezember 2021“ durch die Angabe „30. Juni 2022“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 10. Dezember 2021

Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus
beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Barbara Klepsch

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 52, S. 1718
    Fsn-Nr.: 552

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 31. Dezember 2021

    Fassung gültig bis: 2. Juni 2022