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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Gewährleistung der Informationssicherheit (VwV Informationssicherheit Justiz)

Vollzitat: Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Gewährleistung der Informationssicherheit (VwV Informationssicherheit Justiz) vom 14. Januar 2022 (SächsJMBl. S. 2)

Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Gewährleistung der Informationssicherheit (VwV Informationssicherheit Justiz)

Vom 14. Januar 2022

Die Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vom 17. September 2021 (SächsJMBl. 2021 S.84) wird wie folgt berichtigt:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Ziffer 2.2 wie folgt gefasst:
„2.2
Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)“.
2.
In Ziffer 2.2 werden die Wörter „Bundesamtes für Informationssicherheit“ durch die Wörter „Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ ersetzt.

Dresden, den 14. Januar 2022

Sächsisches Staatsministerium der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Müller
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2022 Nr. 1, S. 2
    Fsn-Nr.: 20

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Februar 2022