Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Kostenpauschale
für die Mitglieder des Sächsischen Landtages
nach § 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes
sowie weiterer Entschädigungsleistungen und Abzugsbeträge nach dem Abgeordnetengesetz
Vom 26. Januar 2022
Die steuerfreie monatliche Kostenpauschale (§ 6 Absatz 2 Satz 4 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 326), das zuletzt durch das Gesetz vom 14. Juni 2021 (SächsGVBl. S. 702) geändert worden ist), beträgt ab 1. April 2022 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 3 461,31 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
Buchstabe | bis km | Betrag |
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a) | bis 50 km | 4 018,89 Euro, |
b) | über 50 bis 100 km | 4 271,71 Euro, |
c) | über 100 km | 4 525,67 Euro. |
Die zusätzliche Tagegeld- und Kostenpauschale für die Sitzungsteilnahme (§ 6 Absatz 2 Satz 10 bis 12 des Abgeordnetengesetzes), die zusätzliche Tagegeld- und Fahrtkostenpauschale für die Wahrnehmung der Stellvertretung (§ 8 Absatz 3 Satz 2 des Abgeordnetengesetzes) sowie der Abzug von der Kostenpauschale bei Abwesenheit (§ 8 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 des Abgeordnetengesetzes) betragen ab 1. April 2022 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 60,83 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
Buchstabe | bis km | Betrag |
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a) | bis 50 km | 71,77 Euro, |
b) | über 50 bis 100 km | 88,32 Euro, |
c) | über 100 km | 104,89 Euro. |
Der monatliche Abzugsbetrag für einen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehenden Dienstwagen (§ 6 Absatz 2 Satz 13 des Abgeordnetengesetzes) beträgt ab 1. April 2022 beim Hauptwohnsitz am Sitz des Landtages 303,62 Euro und bei einer Entfernung der Hauptwohnung (außerhalb Dresdens) vom Sitz des Landtages
Buchstabe | bis km | Betrag |
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a) | bis 50 km | 403,00 Euro, |
b) | über 50 bis 100 km | 756,30 Euro, |
c) | über 100 km | 899,83 Euro. |
Dresden, den 26. Januar 2022
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler