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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 17. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 175)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 17. Juni 2003

I.
Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2002 (SächsGVBl. S. 225), geändert durch Beschluss der Sächsischen Staatsregierung vom 23. Oktober 2002 (SächsGVBl. S. 304), wird wie folgt geändert:
 
1.
Ziffer I wird wie folgt geändert:
In Nummer 26 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 27 angefügt:
„27. Olympia 2012. Grundsatzfragen und Koordinierung der staatlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Olympiabewerbung auf dem Gebiet von Sportförderung, Großveranstaltungen, Sportbauten, Pressearbeit Olympia und Sportevents. Koordinierung der olympiarelevanten Planungen einschließlich Paralympics, insbesondere von Sicherheitskonzepten, Infrastruktur, Umweltbelangen, Finanzierungsfragen, Wirtschaft und Tourismus.“
 
2.
Ziffer V wird wie folgt geändert:
In Nummer 5 wird hinter dem Wort „Jugendlichen“ eingefügt: „(soweit nicht die Staatskanzlei nach I. 27 zuständig ist)“.
II.
In-Kraft-Treten
 
Dieser Beschluss tritt mit Wirkung vom 20. Mai 2003 in Kraft.

Dresden, den 17. Juni 2003

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2003 Nr. 8, S. 175

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. Mai 2003

    Fassung gültig bis: 18. Mai 2005