Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Brücken in die Zukunft“ vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743)
Bestandteil der Vorschrift Viertes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen