Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung der Grundentschädigung für die Mitglieder
des Sächsischen Landtages nach § 5 des Abgeordnetengesetzes
Vom 12. Mai 2023
Seit 1. April 2023 beträgt die monatliche Grundentschädigung 6 505,23 Euro.
Dresden, den 12. Mai 2023
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler