Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
über die für die Weiterbildungszuschläge nach § 6 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung und die Digitalisierungszuschläge nach § 8 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung für das Jahr 2023 zur Verfügung stehenden Teilbeträge sowie über den Auszahlungszeitpunkt der Jahrespauschalen für das Jahr 2023 gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung
Vom 19. Juli 2023
- 1.
- Der nach § 15 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes für die Weiterbildungszuschläge nach § 6 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung zur Verfügung gestellte Teilbetrag für das Jahr 2023 beträgt 500 000,00 Euro.
- 2.
- Der nach § 15 Absatz 7 Satz 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes für die Digitalisierungszuschläge nach § 8 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung zur Verfügung gestellte Teilbetrag für das Jahr 2023 beträgt 9 999 999,36 Euro.
- 3.
- Die Jahrespauschalen werden voraussichtlich im August 2023 ausgezahlt (§ 11 Absatz 1 der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung).
Dresden, den 19. Juli 2023
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Dr. Claudia Eberhard
Abteilungsleiterin