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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der ESF Plus RL 2021-2027 Hochschule und Forschung

Vollzitat: Zweite Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus zur Änderung der ESF Plus RL 2021-2027 Hochschule und Forschung vom 19. Dezember 2023 (SächsABl. 2024 S. 5)

Zweite Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
zur Änderung der ESF Plus RL 2021-2027 Hochschule und Forschung

Vom 19. Dezember 2023

I.

Ziffer II Großbuchstabe A Nummer 5 Buchstabe e Satz 1 der ESF Plus RL 2021-2027 Hochschule und Forschung vom 1. September 2022 (SächsABl. S. 1071), die durch die Richtlinie vom 19. Juni 2023 (SächsABl. S. 795) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Doppelbuchstabe aa wird die Angabe „10 Prozent“ durch die Angabe „14 Prozent“ ersetzt.
2.
In Doppelbuchstabe bb wird die Angabe „5 Prozent“ durch die Angabe „9 Prozent“ ersetzt.
3.
In Doppelbuchstabe cc wird die Angabe „4 Prozent“ durch die Angabe „6 Prozent“ ersetzt.

II.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2023

Der Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sebastian Gemkow

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2024 Nr. 1, S. 5
    Fsn-Nr.: 5572

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 5. Januar 2024